Paketsendungen aus dem Verkehr gezogen

Nürnberger Zoll stellt massenweise verbotene Waren sicher

26.5.2021, 09:55 Uhr
Auch in Nürnberg kontrolliert der Zoll Pakete aus Nicht-EU-Ländern - und findet dabei nicht selten verbotene Waren.

© Zoll Auch in Nürnberg kontrolliert der Zoll Pakete aus Nicht-EU-Ländern - und findet dabei nicht selten verbotene Waren.

Aus knapp 40 Paketsendungen hat das Nürnberger Zollamt Hafen seit Anfang April gefälschte Markenartikel – darunter Bekleidung, Schuhe und Taschen verschiedener Hersteller – im Rahmen der zollamtlichen Abfertigung aus dem Verkehr gezogen. Der Wert der Originalwaren hätte sich auf knapp 160000 Euro belaufen, angemeldet wurde jedoch immer nur ein Bruchteil des Originalpreises.

Die Empfänger werden nun nicht nur auf die Ware und wahrscheinlich die Rückerstattung des Kaufpreises verzichten müssen, sie erwarten gegebenenfalls noch Ansprüche des Markenrechtsinhabers. So musste zum Beispiel eine unbelehrbare Frau aus dem Großraum Nürnberg, nachdem sie sich zum zweiten Mal gefälschte Textilien eines Luxusmarken-Herstellers liefern ließ, 1000 Euro an den Rechteinhaber bezahlen.

“Besonders bedenklich sind auch die vielen Fälle, in denen wir Arzneimittel sichergestellt haben“, so Martina Stumpf, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Nürnberg. „Bereits in über 90 Fällen wurde das Zollamt Hafen in diesem Jahr schon tätig, was fast der Gesamtzahl aus 2020 entspricht. Der Zoll schützt mit dem Beschlagnahmen die Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und Schäden“, so Stumpf weiter.

Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht über den Post- oder Kurierversand grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen. Hierbei sei zu beachten, dass auch Präparate, die im Ausland frei gehandelt werden, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate, in Deutschland als Arzneimittel gelten können und dann dem Arzneimittelgesetz unterliegen, so der Zoll. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Arzneimittel nach Deutschland gelangen, die nach arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten unbedenklich sind.

Die gefälschten Markenartikel werden, wie auch die Arzneimittel, vernichtet. Die Empfänger müssen mit Geldbußen oder -strafen rechnen.

Der Zoll rät: Bei geplanten Bestellungen von Waren aus Nicht-EU-Staaten, sollten sich Verbraucher bereits vorher unter http://www.zoll.de über die Bestimmungen informieren. Neben möglichen Zöllen und Steuern für die Waren sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote oder Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll beispielsweise auch die Einhaltung der Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit von Technik bis Textilien. Mit der kostenlosen App „Zoll und Post“ können die voraussichtlichen Abgaben berechnet werden.

Ab dem 1. Juli 2021 gelten zudem neue Regelungen für Post- und Kuriersendungen aus Nicht-EU-Ländern. Für Sendungen bis 22 Euro, die aktuell noch abgabenfrei sind, werden künftig Steuern fällig. Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite des Zolls.


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