Nürnbergs Einrichtungen rüsten sich für neue Impfpflicht

28.2.2020, 05:57 Uhr
Nürnbergs Einrichtungen rüsten sich für neue Impfpflicht

© Foto: Hubert Link

Am ersten März tritt es in Kraft, das neue Masernschutzgesetz. Das bedeutet, Schüler, Krippen- und Kindergartenkinder sowie die Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, einen Nachweis über eine erfolgte Masernimpfung vorzulegen.

Am 1. März soll das Gesetz in Kraft treten und das bedeutet, dass Kinder ohne den Impfschutz nicht mehr in Kindergärten- oder Krippen aufgenommen werden dürfen.

 

Außerdem müsste bei Kindern und Erziehern, beziehungsweise Lehrern, die bereits in den Einrichtungen sind, bis spätestens 31. Juli 2021 ein Nachweis über die Impfung nachgereicht werden. Doch wie wird konkret damit umgegangen und was haben Nürnberger Eltern zu beachten?

Spricht man mit den Verantwortlichen der Krippen und Kindergärten, bekommt man ein sehr unterschiedliches Bild. Teilweise sind noch keine Pläne ausgearbeitet, teilweise werden Impfpässe bereits eingesammelt und für die Akten kopiert.

In der Johanniter-Kinderkrippe "Normas Dachspatzen" wurde bereits ein Informationsbrief für die Eltern ausgeteilt. Daraufhin gaben einige schon vor Inkrafttreten des Gesetzes den Impfpass ab. Was passiert, wenn sich jemand gegen die Impfung wehrt, ist noch unklar. In Einzelfällen muss der Träger der Einrichtung entscheiden.

Möglicherweise immun

Was die Mitarbeiter in der Johanniter-Kinderkrippe angeht, gibt es ebenfalls nur eine grobe Vorgehensweise. Normalerweise sei man bei der Arbeit mit Kindern ohnehin geimpft, weshalb auch hier viele den Impfpass vor Inkrafttreten des Gesetzes schon abgegeben haben.


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Bei den Erwachsenen bestünde zusätzlich die Möglichkeit zu einem Bluttest beim Betriebsarzt, der zeigt, ob man gegen Masern immun ist. Sobald man einmal an dem Virus erkrankt, besitzt man aufgrund der vom Körper gebildeten Antikörper lebenslang eine Immunität gegen die Krankheit.

 


 

Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind
von der Regelung ausgenommen. Sie dürfen nämlich noch nicht geimpft werden. Nach dem ersten Geburtstag müsste die Impfung erfolgen und
der Nachweis nachgereicht werden, sonst könnte es im Zweifelsfall zu einem Ausschluss kommen, geben manche Krippen an.

Noch viele Fragen offen

Die Vorgehensweise in den Nürnberger Schulen ist dagegen noch nicht vollständig ausgearbeitet. Laut Klemens Gsell, Dritter Bürgermeister von Nürnberg, warte man bislang noch auf eine Ausführungserklärung vom Kultusministerium. Noch gebe es nämlich zu viel Interpretationsspielraum:

Wie geht man mit Impfgegnern um? Kann man im Zweifelsfall mit einer Zwangsimpfung drohen? Welche Sanktionen erfolgen bei Nichteinhaltung? Und was geht vor: Schul- oder Impfpflicht? Gilt das Gesetz auch für Beschäftigte in der Schule, wie etwa die Mitarbeiter in der Essensausgabe?


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Solange es auf diese Fragen keine Antworten gebe, müsse man abwarten, so Gsell. Bei den Mitarbeitern sehe es etwas einfacher aus: Die meisten Lehrer seien sowieso geimpft, da durch den vermehrten Kontakt mit Kindern ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit Masern besteht.

Erleichtern dürfte die Durchsetzung der Impfpflicht außerdem folgende Tatsache: In Nürnberg erhielten im Schuljahr 2017/2018 von 4379 Einschulungskindern bereits 97,8 Prozent die erste Impfung gegen Masern. Diese Zahlen lassen den Schluss zu, dass sich das Gesetz vor allem auf eine eher niedrige Zahl an Kindern bezieht. Zu welchen Mitteln Horte, Krippen und Schulen im Einzelfall greifen müssen, wird vermutlich erst die Zeit zeigen.