Polizei entdeckt Drogen-Plantage in Nürnberger Wohnung

13.4.2021, 16:51 Uhr
Während der Durchsuchung mehrerer Wohnungen in Nürnberg fanden Einsatzkräfte der Polizei eine Aufzuchtstation für Marihuana. Die Plantage wurde sichergestellt. 

© Oliver Berg, dpa Während der Durchsuchung mehrerer Wohnungen in Nürnberg fanden Einsatzkräfte der Polizei eine Aufzuchtstation für Marihuana. Die Plantage wurde sichergestellt. 

Es war eine konzertierte Aktion der Polizei am Montagabend nach einer richterlichen Anordnung: Mit einem Großaufgebot durchsuchten Beamte der Inspektion Mitte, des Unterstützungskommandos (USK) und der zentralen Diensthundestaffel im Stadtgebiet drei Wohnungen und Geschäftsräume - und sie wurden fündig. Im Kirchenweg im Stadtteil St. Johannis entdeckten die Beamten in einer Wohnung eine komplette Aufzuchtanlage für Marihuana.

In den weiteren Anwesen, die unter die Lupe genommen wurden, fanden die Beamten geringe Mengen Rauschgift. Im Zuge der Durchsuchung nahm die Polizei zwei Männer im Alter von 26 und 48 Jahren fest. Gegen sie ermittelt die Kripo Nürnberg jetzt wegen des Verdachts von Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stellte Haftantrag. Erst Anfang April hat die Polizei eine Marihuana-Plantage in Nürnberg-Zerzabelshof entdeckt.

17-Jähriger verriet sich

Nach Angaben der Polizei dachte ein 17-Jähriger während der Durchsuchungsaktion im Kirchenweg am Montagabend, dass das Großaufgebot der Einsatzkräfte ihm galt. Doch die Ermittler hatten den Jugendlichen gar nicht auf dem Schirm. Erst dessen auffälliges Verhalten lenkte die Aufmerksamkeit der Beamten auf den jungen Mann. Denn der versuchte im Außenbereich des Hauses eine kleinere Menge Drogen zu verstecken.

Als sich ihm Polizisten näherten, versuchte er vergeblich zu flüchten. Die Einsatzkräfte nahmen den 17-Jährigen fest und durchsuchten auch seine Wohnung. Die Suchhunde fanden dort eine geringe Menge Rauschgift. Eine Verbindung der 26 und 48 Jahre alten Männer zu dem Jugendlichen gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand nicht. Dennoch kommt auf den 17-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz zu.


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