Prozess um S-Bahn-Schubser: Urteil später als erwartet

18.11.2019, 18:15 Uhr
Während einer Schubserei am Nürnberger Frankenstadion im Januar stürzten drei junge Männer ins Gleisbett - zwei davon wurden von einer S-Bahn erfasst und starben.

© ToMa-Fotografie Während einer Schubserei am Nürnberger Frankenstadion im Januar stürzten drei junge Männer ins Gleisbett - zwei davon wurden von einer S-Bahn erfasst und starben.

In der Nacht zum 26. Januar 2019 hatte die Ermittlungskommission der Polizei begonnen, 185 Zeugen und Zeuginnen zu vernehmen. Es wurden Handys der Jugendlichen sichergestellt und ausgewertet, auch die Videoaufnahmen der Kamera am Bahnsteig wurden ausgewertet.

Bislang betrachteten die Prozessbeteiligten mehrfach das Video der Überwachungskamera, gehört wurden Zeugen, die sich am Bahnsteig oder in dessen unmittelbarer Nähe aufgehalten hatten. Da die Jugendkammer I noch weitere Zeugen vorladen will, werden weitere Verhandlungstage notwendig.


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Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten (beide sind 18 Jahre alt) vor, mit ihren Händen Frederik Wilke (16) in den Rücken gestoßen zu haben - er stürzte ins Gleisbett. Luca Ballmann (16) und ein dritter junger Mann wurden mitgerissen, er konnte sich retten. Frederik und Luca wurden von einem Zug erfasst. Dieser Personenzug fuhr außerplanmäßig durch den S-Bahnhof.

Vor Gericht trat nun der dritte junge Mann, der ebenfalls ins Gleisbett gestürzt war, in den Zeugenstand. Er machte keine Angaben zur Sache und nutzte nach § 55 der Strafprozessordnung das Recht, die Aussage zu verweigern. Der Paragraf sieht vor, dass "jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern" kann, deren Beantwortung die Gefahr birgt, selbst wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.