Radeln in der "Fuzo": 15 Euro Bußgeld, aber nicht für alle

30.7.2016, 05:59 Uhr
Nicht erlaubt, kommt aber trotzdem häufig vor: Ein Radler kurvt in der Fußgängerzone zwischen den Passanten herum.

© Stefan Hippel Nicht erlaubt, kommt aber trotzdem häufig vor: Ein Radler kurvt in der Fußgängerzone zwischen den Passanten herum.

Montag, 17 Uhr, beim Narrenschiff am Schmuckhof: Innerhalb einer Stunde fahren zwölf Radler von der Spitalgasse aus in die Fußgängerzone Königstraße hinein. Die meisten schlängeln sich relativ langsam durch die Passanten. Doch es gibt auch Rambos, die mit hoher Geschwindigkeit durch die Massen pflügen — nach dem Motto: "Sollen die Fußgänger doch auf die Seite gehen."

Beim Radeln in der Fußgängerzone sind die Vorschriften allerdings eindeutig: Der Kernbereich mit dem Schild "Radfahrer frei" ist werktags ab 18.30 Uhr bis 10.30 Uhr (samstags bis zehn Uhr) befahrbar. Danach heißt es: absteigen und schieben. Wer sich nicht dran hält, muss zahlen — falls er erwischt wird.

Ungefähr 60 Verwarnungen zu je 15 Euro spricht die Polizei pro Jahr aus. Dabei werden nur uneinsichtige oder rücksichtlose Radler zur Kasse gebeten. Die Beamten prüfen bei dieser Gelegenheit auch, ob die Räder verkehrssicher sind. Die Masse der Radfahrer, die das Verbot in der Fußgängerzone missachten, kommt mit einer mündlichen Belehrung davon. Nach Schätzungen der Polizei gibt es etwa zehn Mal mehr Ermahnungen als Geldbußen.

"Viele Betroffene geben sich unwissend oder sie geben an, dass doch das Befahren der Fußgängerzone zulässig ist", erklärt ein erfahrener Beamter. In den meisten Fällen dürften dies Schutzbehauptungen sein. Und viele Radler fahren den Beamten auch ganz einfach fix davon.

Schwerpunkte, an denen Radfahrer immer wieder ertappt werden, sind, so die Polizei, der Bereich Königstraße/Adlerstraße, Färberstraße/Josephsplatz sowie  Färberstraße/Brunnengasse.

Verwandte Themen


25 Kommentare