Schüsse auf Ex-Freundin: Lebenslange Haft für 57-Jährigen

14.4.2016, 12:08 Uhr
Er soll versucht haben, seine Ex-Freundin zu erschießen. Nun steht ein 57-Jähriger vor Gericht.

© Eduard Weigert Er soll versucht haben, seine Ex-Freundin zu erschießen. Nun steht ein 57-Jähriger vor Gericht.

Im Prozess um den versuchten Mord in Röttenbach (Landkreis Erlangen-Höchstadt) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den Angeklagten am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht folgte damit der Forderung des Staatsanwalts.

In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt am Vortag für den Angeklagten Ewald M. (Namen aller Betroffenen geändert) eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die gesamte Vorgeschichte zur Tat ließ er Revue passieren: 34 Jahre lang, so hat Ursula N. zu Prozessbeginn erklärt, sei sie von ihrem Freund verprügelt und gedemütigt worden. Er habe sie mit dem Tod bedroht und immer wieder geschlagen. Die Angst vor ihrem Peiniger habe sie davor abgehalten, ihn zu verlassen. "Ich wusste, ich komme da nie lebend raus", sagte Ursula N. im Prozess aus. Im Mai 2014 verließ sie ihren Freund schließlich in Richtung Mittelfranken. Mehr als ein Jahr später tauchte der Ex-Lebensgefährte vor dem Haus auf und soll der 52-Jährigen eine Pistole vors Gesicht gehalten haben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Täter dann mit Tötungsabsicht auf seine Ex gefeuert. Eine Kugel durchschlug ihre Schulter, eine andere verletzte sie am Hals. "Das Zusammenleben mit ihm war jahrzehntelang die Hölle", fasst der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Mittwoch die Aussage der Geschädigten zusammen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handele es sich bei der Tat um versuchten Mord aus niederen Beweggründen. Der Angeklagte soll seinem arg- und wehrlosen Opfer heimtückisch aufgelauert haben.

Grundlegend anders sah die Verteidigung den Fall. Der Verteidiger erklärte in seinem Plädoyer, dass die Vorgeschichte aus juristischen Gründen keine Rolle spiele. Der deutsche Strafprozess kennt schließlich keine "Lebensschuld", sondern nur eine "Tatschuld". Einen Mordversuch sah er nicht. Er forderte eine Freiheitsstrafe für den Angeklagten von vier Jahren. Ewald M. habe nur eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung begangen.

Von einem Tötungsvorsatz ging er in seinem Plädoyer nicht aus. Der Angeklagte habe die Waffe als Schlaginstrument genutzt und der Frau eine Platzwunde am Kopf zugefügt, der Schuss habe sich versehentlich gelöst. Der Angeklagte sei dann geflüchtet, er hätte aber, wenn er hätte töten wollen, erneut schießen können. Dies habe er aber nicht getan. Deshalb ging der Verteidiger von einem Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch aus.