Strafprozess

Schwabach: Hilfspflegerin quälte im Wahn eine Patientin - nun kommt sie in die Psychiatrie

Ulrike Löw

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25.5.2022, 19:02 Uhr
Schwabach: Hilfspflegerin quälte im Wahn eine Patientin - nun  kommt sie in die Psychiatrie

© Oliver Berg/dpa, NN

Eine 55-jährige Pflegekraft, die über eine ihr anvertraute Seniorin brutal herfiel, die 94-jährige Patientin schubste, schlug, würgte und biss - seit Februar 2022 wurde im Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt. Woher kam nur diese Aggression? Zunächst: keine Erklärung.

Nun steht fest: die Frau handelte im Wahn, die RIchter der 2. Strafkammer weisen Sofia T. (Namen der Betroffenen geändert) in ein psychiatrisches Krankenhaus ein.

Sofia T., sie ist rumänische und ungarische Staatsbürgerin, wurde bereits seit fünf Jahren von einer Agentur als häusliche Pflegekraft vermittelt. Nur einmal war eine Familie mit ihr nicht sonderlich zufrieden, doch Beschwerden über sie hatte es nie gegeben.

Die 55-Jährige hat ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium, als Altenpflegerin wurde sie nur angelernt. Ein Umstand, der dem Pflegenotstand in Deutschland und der Geldnot vieler Menschen im Osten Europas geschuldet ist. Sofia T. lebte im Rahmen der häuslichen Pflege mit der hochbetagten Patientin in der Wohneinrichtung in der Schwabacher Gutenbergstraße unter einem Dach.

Am Morgen des 13. April 2021 misshandelte sie ihre 94-jährige Patientin Maria H. so schwer, dass sogar eine Nachbarin das Wimmern der hochbetagten Dame hörte. Am Mittag ließ der schockierte Sohn der Frau seine Mutter in ein Krankenhaus bringen. Fotos der misshandelten Maria H. belegten große Wunden an ihrem Oberkörper, teils war ihr die Haut weggerissen worden. Maria H., so war in der Beweisaufnahme zu hören, hatte nach dem Angriff ihren Lebensmut verloren. Anfang Mai 2021 starb sie.

Zum Prozessauftakt zeigte sich auch Sofia T. entsetzt über die Bilder, über ihren Strafverteidiger Philipp Schulz-Merkel beteuerte sie ihre Unschuld, bekundete Mitgefühl für die Familie - doch größtenteils schwieg sie.

Doch dann stellte sich heraus: Sofia T. hatte offenbar Schwierigkeiten, sich zu verständigen. Erst als ihr ungarische, statt rumänische Dolmetscher, zur Seite gestellt wurden, schilderte sie, was in ihrem Inneren vor sich geht. Sie erklärte dem Gerichtsgutachter, dass sie per Gedankenübertragung von Maria H. erfahren habe, dass die alte Dame sterben wollte. Sie selbst werde von Künstlicher Intelligenz gesteuert.

Als der Gerichtsgutachter dies als seelische Störung beschrieb, konterte sie: Der Psychiater sei selbst krank. Sie benötige jedenfalls keine Medikamente, sie werde sie auch nicht nehmen. Die Richter ordneten nun ihre Einweisung in die Forensische Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses an. Die Frau gilt - solange sie unbehandelt bleibt - als Gefahr für die Allgemeinheit. Da sie ihre paranoid-schizophrene Psychose nicht behandeln lassen will, und sich selbst nicht für krank hält, ist dies die einzige Möglichkeit, die Allgemeinheit vor weiteren Übergriffen zu schützen.

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