So viele Waffen schlummern in Nürnbergs Privatwohnungen

18.7.2015, 20:20 Uhr
In Nürnbergs Privathaushalten schlummern sie: Schusswaffen. Oft legal, manchmal aber auch nicht.

© dpa In Nürnbergs Privathaushalten schlummern sie: Schusswaffen. Oft legal, manchmal aber auch nicht.

Herr Pollack, was unterscheidet die Waffenbesitzkarte vom Waffenschein?

Robert Pollack: Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist die Erlaubnis, Waffen erwerben zu dürfen. Auf einer WBK können mehrere Waffen eingetragen werden. Der Waffenschein ist die Erlaubnis, eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäfts oder des eigenen Grundstücks bei sich führen zu dürfen. Dann gibt es noch den sogenannten Kleinen Waffenschein. Der berechtigt nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Voraussetzungen für Karte und Schein sind die Vollendung des 18. Lebensjahres, die Zuverlässigkeit, ein Sachkundenachweis und ein Bedürfnis für den Besitz einer Waffe. Das haben etwa Jäger, Sport- und Brauchtumsschützen sowie Waffensammler.

Wie viele Waffenbesitzer gibt es in Nürnberg? 

Pollack: In Nürnberg gibt es derzeit 4229 Waffenbesitzer. Davon sind ein Drittel Sportschützen und ein Fünftel Jäger.

"Winneden hatte eine bundesweite Nachwirkung"

Amokläufe wie den jüngsten in Leutershausen hat es in den vergangenen Jahrzehnten einige gegeben. Wirkte sich das auf Waffenbesitzer aus?

Pollack: Ja. Der Amoklauf von Winnenden im März 2009 hatte eine bundesweite Nachwirkung. Alle Waffenbesitzer wurden angeschrieben, dass sie die vorgeschriebenen Waffenschränke oder Tresore für ihre Waffen nachweisen müssen. Daraufhin haben 30 Prozent der Besitzer ihre Pistolen und Gewehre abgegeben. Die Anzahl der Waffen hat sich in Nürnberg dadurch um 18 Prozent verringert. Seitdem ist die Zahl der Waffenbesitzer leicht gefallen.

So viele Waffen schlummern in Nürnbergs Privatwohnungen

© Foto: Matejka

Wie viele Waffenscheine sind in Nürnberg erteilt? 

Pollack: In Nürnberg sind derzeit 93 Waffenscheine und 2531 "Kleine Waffenscheine" registriert.

Gefährdete Personen dürfen einen Waffenschein haben. Welche Personen zählen zur Gruppe der gefährdeten Personen?

Pollack: Ein Waffenschein wird nur erteilt, wenn die Person einer besonderen Gefahr von Angriffen auf Leib und Leben in der Öffentlichkeit ausgesetzt ist. Dies kann zum Beispiel gegeben sein, wenn sie in einer besonders gefährlichen Branche arbeitet (Bewacher), gesellschaftlich oder politisch in einem Bereich wirkt, in dem es häufig zu Angriffen oder Übergriffen kommt. Ob aber eine Gefährdung der Person tatsächlich gegeben ist, prüfen wir genau.

Alle drei Jahre wird die Zuverlässigkeit eines Halter geprüft. Ab wann gilt jemand als nicht mehr zuverlässig?

Pollack: Die Unzuverlässigkeit kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben, insbesondere aus einer Verurteilung zu mindestens 60 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Aber auch wenn Waffen oder Munition missbräuchlich, leichtfertig verwendet oder nicht sorgfältig aufbewahrt worden sind. Ungeeignet ist auch jemand, der Mitglied in einer verbotenen Partei oder einem verbotenen Verein ist.

In Nürnberg sind 24.187 Waffen registriert

Was passiert, wenn die Eignung erlischt?

Pollack: Wenn die Zuverlässigkeit oder Eignung nicht mehr gegeben sind, werden WBK und Waffenschein widerrufen.

Was passiert dann mit den Waffen?

Pollack: Nach einem Widerruf müssen Waffen und Munition durch einen Büchsenmacher dauerhaft unbrauchbar gemacht, einem Berechtigten überlassen oder bei uns abgegeben werden. Abgegebene Waffen kommen zum Landeskriminalamt und werden dort vernichtet.

Wie viele Schusswaffen sind in Nürnberg registriert?

Pollack: In Nürnberg sind derzeit 24.187 Waffen registriert. Die relativ hohe Anzahl von durchschnittlich 5,7 Waffen pro Waffenbesitzer rührt daher, dass Sportschützen und Jäger mehrere Waffen sportlich oder zu Jagdzwecken benutzen und Waffensammler ebenfalls mehrere Waffen haben.

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