Söhne missbraucht und fotografiert: Vater hinter Gittern

11.6.2019, 18:20 Uhr

Einer der beiden Söhne besuchte damals den Kindergarten, der andere die Grundschule. Als sie verhaltensauffällig wurden, informierten die Pädagogen das Jugendamt.

Der Schuldspruch der Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth lautet auf sexuellen Missbrauch von Kindern mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in sieben Fällen und schweren sexuellen Missbrauch in zwei Fällen.

Kinderpornografie auf dem Laptop

Da der Mann seine sexuellen Übergriffe an den eigenen Kindern auch mit dem Handy fotografierte, kommt die Herstellung kinderpornografischer Schriften in zwei Fällen hinzu.

Als die Polizei im Juli 2018 zur Hausdurchsuchung kam, wurden in seinem Laptop mehrere Dateien mit Kinderpornografie gefunden, daher wurde er auch wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften verurteilt.

Der Mann saß nicht das erste Mal vor Gericht, hinter ihm liegen fast 20 Jahre Maßregelvollzug in der Klinik für forensische Psychiatrie in Ansbach.

Als er aus dem Bezirkskrankenhaus entlassen wurde, lernte er eine Frau kennen, mit ihr bekam er 2010 den ersten Sohn, 2011 folgte der zweite Junge. Im Jahr 2016 trennte sich das Paar.

Mutter äußerte Verdacht

Im Scheidungsverfahren – über das Sorgerecht für die Kinder wurde gestritten – äußerte die Frau erstmals vor dem Familiengericht offiziell ihren Verdacht des Kindesmissbrauchs, so kamen die Ermittlungen ins Rollen.

Aufgrund seiner massiven Vorbelastung muss der Mann nach der verbüßten Freiheitsstrafe auch noch mit der anschließenden Sicherungsverwahrung rechnen: Die Strafkammer hat sich deren Anordnung vorbehalten und sie nicht sofort mit dem Urteil angeordnet.

Gefährliche "Verhaltensmuster"

Dies meint, dass – während der Verurteilte die verhängte Freiheitsstrafe verbüßt – von einem Gutachter prognostiziert werden wird, ob er weiterhin einen Hang hat, erhebliche Straftaten zu begehen. In diesem Fall kommt der Mann, auch wenn er seine Strafe abgesessen hat, erst wieder auf freien Fuß, wenn er nicht mehr als gefährlich gilt.

Anders als eine Haftstrafe steht die Sicherungsverwahrung in keinem direkten Zusammenhang mit der Schuld des Täters. Sie dient dazu, die Gesellschaft vor gemeingefährlichen Tätern zu schützen.