Student gewinnt Prozess gegen Schmelzers Alpha Gruppe

2.12.2016, 06:00 Uhr
Gerd Schmelzers Alpha Gruppe muss einen Studenten nachträglich entlohnen.

© Sportfoto Zink Gerd Schmelzers Alpha Gruppe muss einen Studenten nachträglich entlohnen.

Um es vorwegzuschicken: Es ist kein krasser Fall von Ausbeutung, den die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Nürnberg gerade verhandelt hat - doch der erfahrene Unternehmer Gerd Schmelzer hätte es besser wissen können.

Erst im Juni brachte ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Klarheit: Die höchsten deutschen Arbeitsrichter stellten fest, dass Arbeitnehmer auch für die Zeit, in der sie auf ihren Einsatz warten, Anspruch auf den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde haben.

Vor dem Nürnberger Arbeitsgericht hatte ein Student geklagt, seit April 2009 hatte er bei der Betriebsfeuerwehr der Firma Alpha Immobilienmanagement GmbH gearbeitet. Als Feuerwehrmann gehören Bereitschaftsdienste zum Alltag und natürlich, so sagt der Student, seien er und seine Kollegen im Dienst nicht nur herumgesessen oder hätten Karten gespielt.

Mindestens 20 weitere Betroffene

Auf dem Gelände an der Beuthener Straße in Langwasser, dort befand sich sein Arbeitsplatz, seien auch Rasenflächen zu gießen gewesen oder Maschinen zu warten, so der Student. Derartige Tätigkeiten bekam er mit 15 Euro vergütet, für jede Stunde Bereitschaftszeit waren 2,60 Euro vereinbart. Rund 50 Stunden monatlich war er, der sich auch bei der freiwilligen Feuerwehr engagiert und Lehrgänge absolviert hat, als geringfügig Beschäftigter für die Werksfeuerwehr des Unternehmers tätig.

Als im Januar 2015 das Mindestlohngesetz eingeführt wurde, hakte der Student nach - hatte er darauf nicht ebenfalls Anspruch? Seine Nachfrage blieb ohne Erfolg. Doch auch mit Blick auf mindestens 20 weitere Betroffene gab er nicht nach. Im April 2016 forderte er die Nachzahlung schriftlich: Im Jahr 2015 hatte er 624,75 Stunden gearbeitet, überwiesen wurden ihm dafür 2044,35 Euro brutto - aus seiner Sicht 3266,03 Euro zu wenig.

Auch für das Jahr 2016 verlangte der Student, vertreten durch Rechtsanwalt Harald Volkert, weitere 849,70 Euro. Im Juni 2016 wies er auf das Urteil des BAG hin. Bei der Alpha-Gruppe winkte man ab. Nun unterlag das Unternehmen vor dem Nürnberger Arbeitsgericht, die geforderte Summe muss nachbezahlt werden.