Übergriffe: Handwerkskammer nimmt Ausbilder ins Visier

30.6.2020, 05:44 Uhr
Übergriffe oder gar Missbrauch in der Ausbildung und am Arbeitsplatz darf es nicht geben. Matthias Braun von der Handwerkskammer Mittelfranken rät körperliche Übergriffe anzuzeigen. Nur so kann die Kammer auch tätig werden.

© Frank May, dpa Übergriffe oder gar Missbrauch in der Ausbildung und am Arbeitsplatz darf es nicht geben. Matthias Braun von der Handwerkskammer Mittelfranken rät körperliche Übergriffe anzuzeigen. Nur so kann die Kammer auch tätig werden.

"Wenn man in seiner Ausbildung von körperlichen Übergriffen betroffen ist, dann ist es wichtig, dass man sich an die Polizei wendet", sagt Matthias Braun. Braun ist Leiter der Abteilung Berufsbildung der Handwerkskammer für Mittelfranken. Er betont: Die Polizei ist das staatliche Organ, das dann auch ermitteln darf. Und: "Wenn ein Betroffener eine Tat nicht anzeigt, dann können wir schlecht reagieren."

Natürlich: Beraten kann die Handwerkskammer auch – und verweist die jungen Menschen dann etwa an Fachberatungsstellen wie Wildwasser. "Wir sind nicht therapeutisch geschult", sagt Braun.


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Kommen Vorwürfe – wie etwa die gegen den mittlerweile verurteilten Altstadt-Konditor – ans Licht, dann kann die Handwerkskammer einem Ausbilder auch die Berechtigung zur Ausbildung entziehen. "Das ist ein Verwaltungsakt", sagt Braun.

Übergriffe: Handwerkskammer nimmt Ausbilder ins Visier

© Foto: Roland Fengler

Betroffene Ausbilder können dagegen klagen, dann entscheidet ein Gericht, ob der Entzug rechtens ist. Es gibt demnach auch Fälle, bei denen Straftäter, die gegen Jugendliche übergriffig geworden sind, nach einer Therapie wieder ausbilden dürfen. "Von uns gibt es in einem solchen Fall keine Genehmigung", sagt Braun. Aber das letzte Wort haben am Ende Richter. Dass es aber überhaupt dazu kommt, dass einem Ausbilder die Berechtigung entzogen wird, kommt selten vor. Dreimal sei das in den vergangenen 14 Jahren in Mittelfranken passiert, so Braun. Welche Betriebe betroffen waren, darf er nicht sagen.

Überhaupt: Beim Großteil der Beratungsfälle geht es nicht um Straftaten. 6000 Fälle tauchen im Jahr etwa bei der Handwerkskammer auf. Bei etwa 40 Fällen geht es um eine Konfliktberatung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zwei bis drei Beratungsfälle drehen sich um Straftaten – branchenübergreifend. Wenn sich der Beratungsbedarf bei Auszubildenden eines bestimmten Berufs temporär häuft, dann höchstens deshalb, weil sich tarifliche Veränderungen ergeben haben, die vielleicht nicht in allen Betrieben sofort umgesetzt werden.

Wann aber sollten sich Auszubildende an die Berater der Handwerkskammer wenden? "Immer dann, wenn Fragen auftauchen", sagt Braun. Das könne auch die Pausenregelung sein, die man vielleicht nicht genau versteht. "Wir setzen auf Hilfe zur Selbsthilfe", sagt Braun.

Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer sehen aber auch die Eltern der Azubis in der Pflicht. "Manche nehmen gar nicht so genau wahr, was mit ihren Kindern in der Ausbildung passiert", sagt Braun. So habe er etwa auch schon den Fall erlebt, dass ein junger Mensch 60 Stunden in der Woche arbeiten musste und seine Eltern trotzdem forderten, dass das Ausbildungsverhältnis bestehen bleibt. Die Kammer gehe deshalb auch proaktiv auf Betriebe zu und kommuniziere, dass in solchen Fällen auch Schadenersatz droht. Und: "Wir gehen allem nach", so Braun. Wenn etwa eine Berufsschule bei einem Betrieb Bedenken hat, dann schaue man sich dort auch um.

Entstehen jungen Menschen Nachteile, wenn sie sich bei der Handwerkskammer über ihren Ausbilder beschweren? "Nein", sagt Braun. "Wenn es dabei nicht um Straftaten geht, gehen wir auf die Betriebe zu." Am Ende sollen die Ausbildungen schließlich erfolgreich abgeschlossen werden.

Und wenn doch ein Wechsel des Betriebs erfolgt? "Dann ist das für die Auszubildenden später auch kein Nachteil", sagt Braun. Am Ende seien sie schließlich Fachkräfte. Überhaupt: Ein Wechsel muss nicht mit Problemen im Ausbildungsverhältnis zusammenhängen. "Mittlerweile werden sogar schon Azubis abgeworben."

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