USK rückt an: 200 Menschen feiern illegale Party unter Nürnberger Brücke

19.9.2020, 16:08 Uhr

Es war etwa gegen 20.45 Uhr, als die Polizei die feiernde Menschengruppe unter der Theodor-Heuss-Brücke bemerkte. Dabei handelte es sich überwiegend um Jugendliche und junge Erwachsende, die auf engstem Raum zusammenstanden, teilweise Alkohol konsumierten und tanzten. "Die Einhaltung des Mindestabstands wurde, wie auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, kaum eingehalten", so die Pressestelle der Polizei Mittelfranken am Samstag.

Da es sich um eine nicht genehmigte Veranstaltung handelte, haben die Beamten vor Ort weitere Streifenbesatzungen hinzugezogen. Auch Einsatzkräfte des Unterstützungskommandos rückten an. Beim Eintreffen der Polizei ergriff mehr als die Hälfte der anwesenden Personen die Flucht, erklärte die Polizei. 65 Personen konnten jedoch noch angehalten werden. Der Einsatzleiter beendete daraufhin die Veranstaltung. Als die Einsatzkräfte die Personalien der Anwesenden überprüfen wollten, wurden sie mehrmals von Personen aus der Gruppe beleidigt.

Unbekannte warfen Flaschen

Zudem warfen Unbekannte Glas- und Plastikflaschen von der Theodor-Heuss-Brücke in Richtung der Beamten. Personen kamen hierdurch nicht zu Schaden, heißt es. Außerdem versuchten Unbekannte die Einsatzkräfte mit Laserpointern zu blenden. Zur Durchführung der Identitätsfeststellungen wurden die 65 Personen umstellt und mehrmals zur Einhaltung des Mindestabstands aufgefordert.

Für die Feiernden war die Party damit scheinbar jedoch noch immer nicht beendet: Der 19-jährige Besitzer der Musikanlage forderte die Anwesenden auf, nach der Kontrolle zu einer anderen Örtlichkeit zu wechseln. Daraufhin stellte die Polizei die Musikanlage sicher. Dies versuchte der 19-Jährige durch die Anwendung von Gewalt zu verhindern. Hierbei wurde der Einsatzleiter leicht verletzt. Der 19-Jährige wurde vorläufig festgenommen und muss sich nun wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Gegen eine 16-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet, nachdem sie einen Beamten mit unflätigen Kraftausdrücken beleidigte.

Alle Personen wurden nach Beendigung der Identitätsfeststellungen des Platzes verwiesen.


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