VAG will "Die Rechte"-Redner wohl fristlos kündigen

31.8.2016, 06:00 Uhr
VAG will

© Rüdiger Löster

Fridrich Luft sitzt auch im Nürnberger Stadtrat.

Fridrich Luft sitzt auch im Nürnberger Stadtrat.

Luft, der für die NPD-Tarnorganisation "Bürgerinitiative Ausländerstopp" (BIA) im Stadtrat sitzt, ist bislang als Straßenbahnfahrer für die VAG tätig. Bereits vor zweieinhalb Jahren wurde der 54-Jährige nach einem Vorfall von seinem Arbeitgeber ermahnt, seine politischen Aktivitäten strikt von Beruflichem zu trennen. Bei der Demo von "Die Rechte" am Samstag erschien der 54-Jährige nun mit seinem VAG-Dienstausweis am Gürtel.

Die VAG bat Fridrich Luft deshalb am Dienstag zum Gespräch. In der Personalabteilung erhielt er Gelegenheit, sich zu dem Vorgang zu äußern, teilte eine Unternehmenssprecherin mit. Ob und in welcher Richtung er während dieses Gesprächs Stellung bezog, dazu wollte sich die Sprecherin unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Das Unternehmen habe Luft darüber informiert, dass aufgrund seines Auftretens bei der Demo ein "Verfahren zur außerordentlichen Beendigungskündigung" seines Arbeitsvertrages eingeleitet werde.

Eine solche "Kündigung aus wichtigem Grund" ist nach Paragraf 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) immer dann möglich, wenn eine unzumutbare Belastung des Arbeitsverhältnisses entstanden ist. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist, dass für den Kündigenden "unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist" nicht zumutbar wäre. Nach der Rechtsprechung muss eine außerordentliche Kündigung die letzte Maßnahme (ultima ratio) darstellen, weil mildere Mittel wie Abmahnung, Versetzung oder etwa eine außerordentliche Änderungskündigung unzumutbar sind.

Juristen listen einen ganzen Katalog denkbarer Kündigungsgründe auf. Sie reichen von beharrlicher Unpünktlichkeit über Urlaubsüberschreitung und strafrechtlich relevantes Verhalten bis zum Verrat von Betriebsgeheimnissen oder der Vortäuschung bzw. Androhung einer Erkrankung. Beobachter gehen davon aus, dass die Kündigungsgründe der VAG im vorliegenden Fall im Bereich Ruf- bzw. Geschäftsschädigung liegen könnten.

In einer ersten Reaktion sagte Bürgermeister Christian Vogel, was ein städtischer Mitarbeiter in seiner Freizeit tue, sei grundsätzlich dessen Privatsache. Es sei aber sehr bedauerlich, dass Luft hier "ein städtisches Unternehmen so zur Schau" gestellt habe, so Vogel auf Anfrage.

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