Volksverhetzung auf NPD-Plakat? Unterschiedliche Auslegung

23.5.2019, 19:17 Uhr
Die Beseitigung strittiger NPD-Plakate als Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit wollten offenbar Unbekannte der Kommune abnehmen.

© Harald Munzinger Die Beseitigung strittiger NPD-Plakate als Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit wollten offenbar Unbekannte der Kommune abnehmen.

Mit seiner Rechtsauffassung bestätigte die Justiz das Handeln der ostsächsischen Stadt Zittau als rechtens, die diese Plakate abgehängt hatte. Mit ihrem Eilantrag dagegen scheiterte die NPD. In Neustadt darauf angesprochen, lehnen der stellvertretende Landrat Bernd Schnizlein und der Erste Bürgermeister Klaus Meier einen solchen Schritt ab, da es wenige Tage vor der Wahl "wohl jetzt für einen Aktionismus etwas spät oder zu spät ist", so Schnizlein. Von NN-Online auf das Plakat aufmerksam gemacht, hatten er und seine SPD-Stadtratskollegin Heike Gareis entrüstet reagiert, da "so etwas in unserer Stadt nichts zu suchen" habe.


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Ebenso der ehemalige Bundesminister Christian Schmidt, für den auf diesem wie auch auf manch anderen Plakaten mit ähnlich fremdenfeindlichen Aussagen kein Zweifel am Tatbestand der Volksverhetzung bestand. Sowohl der Unionspolitiker Schmidt, als auch Bernd Schnizlein wollten sich an die Justiz wenden. Während der Bundestagsabgeordnete Christian Schmidt auf Anfrage mitteilte, dass er noch keine Auskunft erhalten habe und der Richterspruch in Dresden nicht die gleiche Rechtsauffassung in Bayern für ein Handeln wie im Zittau voraussetze, ließ Schnizlein wissen, dass "die Staatsanwaltschaft eine Bewertung abgegeben" habe.

Bewertung mit Varianten

Danach gebe es mit dem Slogan "Migration tötet" nach hiesigem Kenntnisstand drei Varianten: "Stoppt die Invasion - Migration tötet" erfüllt ohne weitere Zusätze keine Strafbarkeit. Ist "Stoppt die Invasion - Migration tötet“ mit der Auflistung von Namen von Opfern verbunden, wäre ein "Anfangsverdacht der Volksverhetzung" gegeben, ebenso in Verbindung mit der "Auflistung von Orten von Straftaten" Nach Auskunft von Landratsvertreter Bernd Schnizlein sei wie folgt zu verfahren: Die betreffenden Wahlplakate sowie der Ort der Anbringung sind fotografisch zu sichern. Ein Abnehmen der Wahlplakate für das strafrechtliche Verfahren ist nicht erforderlich.

"Rechtliche Situation hier nicht einfach" 

Die Entscheidung, ob die Wahlplakate zu entfernen sind, obliegt den jeweiligen Kommunen." Im Neustädter Rathaus fiel diese "gegen Aktionismus" aus, während in der regen Debatte um fremdenfeindliche Plakate - mit Vergleichen zu den Anfängen des Nationalsozialismus in Deutschland - immer wieder die Aufforderung zu vernehmen ist, "gegen diese Tendenzen" deutliche Zeichen zu setzen.

Leider sei "die rechtliche Situation hier nicht einfach" ließ die geschäftsleitende Beamtin der Stadt Neustadt, Karin Mosch mit dem Hinweis auf den Standpunkt der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit den drei Varianten des Wahlplakates wissen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten nach diesen Kriterien die im Bereich der Stadt Neustadt aufgehängten Plakate mit dem Slogan "Migration tötet" kontrolliert. Zu einem großen Teil seien die Wahlplakate bereits entfernt oder unkenntlich gemacht worden.

Keine strafrechtlich relevanten Plakate

Karin Mosch stellte fest: "Es konnten keine Wahlplakate festgestellt werden, für die der Anfangsverdacht der Volksverhetzung im Sinne der Feststellung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth besteht". Rückfragen bei den zuständigen Stellen im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim hätten ergeben, dass es rechtlich sehr schwierig sein dürfte, die im Gebiet der Stadt Neustadt a.d.Aisch angebrachte Variante der Plakate rechtssicher beseitigen zu lassen oder zu beseitigen:

"Eine Handlungsempfehlung durch das Landratsamt wurde nicht gegeben". Die Führung eines Wahlkampfes mit derartigen Wahlplakaten sei mehr als bedauerlich, so Karin Mosch. Man halte es nicht für zielführend, Plakate ohne eine rechtliche Grundlage entfernen zu lassen und damit eine verwaltungsgerichtliche Niederlage zu riskieren: "Dies würde eine Partei wie die NPD in ihrer Vorgehensweise nur bestärken". 

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