Vorletztes Kapitel der "V-Mann-Affäre" - LKA-Beamte freigesprochen

22.12.2020, 15:37 Uhr

Rechtsanwalt Philipp Schulz Merkel nennt die Entscheidung des BGH "ein Weihnachtsgeschenk", sein Mandant habe es kaum glauben können, dass zumindest der Verdacht gegen ihn nun endlich ausgestanden sei, der Freispruch nun bestätigt ist. Jahrelang hatte die "V-Mann-Affäre" das LKA ins Zwielicht gerückt, nun haben die obersten Karlsruher Richter das vorletzte Kapitel geschrieben.


V-Mann-Affäre im Landeskriminalamt: Nun ist der BGH gefragt


Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte in einer Anklage vom Herbst 2017 sechs Kriminalbeamten des LKA vorgeworfen, dass sie selbst zu Kriminellen wurden.

Die Ermittler hatten im Jahr 2009 einen Spitzel bei den "Bandidos" eingeschleust, um die international aktiven Rocker und deren kriminelles Milieu auszuspionieren. Der eingesetzte V-Mann, der kein Polizist war, sondern ein massiv vorbestrafter Nachtclubbetreiber aus Amberg, wurde immer wieder zum Straftäter -und dies, so der Vorwurf, im Auftrag des Staates. Die Beamten hätten dies gewusst, geduldet und ihren V-Mann sogar noch zu weiteren Straftaten angestichelt, unter anderem zu einem Baggerdiebstahl in Dänemark.


Bandidos-Prozess: LKA-Beamter bestreitet Manipulationen


Als dieser Coup aufflog, sollen die Beamten Akten manipuliert, Kollegen belogen und in früheren Gerichtsverfahren falsch ausgesagt haben. Nach einer monatelangen Hauptverhandlung schrumpften die Anklagevorwürfe zusammen: Im Sommer 2018 sprach das Landgericht Nürnberg-Fürth vier Polizisten frei. In der Revision am BGH wurden diese vier Freisprüche nun bestätigt.

Revision verworfen

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth angefochten, die Revision richtete sich gegen alle sechs Beamte. Der BGH hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft als unbegründet verworfen, das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth enthalte keinen Rechtsfehler. In kleinerem Umfang muss dennoch am hiesigen Landgericht neu verhandelt werden: Zwei Beamte waren, weil sie vor Gericht falsch ausgesagt hatten, vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu Bewährungsstrafen von deutlich unter einem Jahr verurteilt worden.

Es handelt sich bei den Männern um den Beamten, der den V-Mann als so genannter V-Mann-Führer angeleitet hatte und um dessen Stellvertreter. Die beiden Polizisten waren wegen falschen Aussagen vor Gericht verurteilt worden. In diesem Punkt sei die Beweiswürdigung durch das Landgericht nicht frei von Widersprüchen, so der BGH. Mit dieser Frage müssen sich die Richter im kommenden Jahr daher erneut befassen.