Umsatzausfälle wegen "No Shows"

Warum ein Nürnberger Gastronom mit 100 Euro Strafe droht, wenn Gäste nicht kommen

Tobi Lang

Redakteur

E-Mail zur Autorenseite

2.12.2022, 05:51 Uhr
Um Gäste einen Tisch garantieren zu können, nehmen Restaurantbetreiber gern Reservierungen entgegen. Manchmal zu ihrem eigenen Nachteil. 

© NGG Um Gäste einen Tisch garantieren zu können, nehmen Restaurantbetreiber gern Reservierungen entgegen. Manchmal zu ihrem eigenen Nachteil. 

Die Gastronomie ist keine einfache Branche, das weiß seit der Corona-Pandemie und den Lockdowns mittlerweile so ziemlich jeder. Die Kalkulationen sind knapp, der Gewinn klein - und das Risiko groß. Bleiben dann auch noch Gäste trotz Reservierung einfach fern, wird es eng. In den letzten Jahren und Jahrzehnten bringen sogenannte "No Shows" immer mehr Betreiber in Not.

Besonders in der Sterne-Gastronomie führt das zu Problemen. Beispielsweise im "Essigbrätlein", einem der kulinarischen Aushängeschilder Nürnbergs. Etwas mehr als 30 Plätze hat das Restaurant von Andree Köthe. Spricht der Spitzenkoch über die "No Shows", ist die Wut in ihm spürbar.

100 Euro Strafgebühr für Nichterscheinen

Köthe will sich wehren, oder wie er sagt: "Wir haben uns darauf eingestellt." Konkret heißt das: Sagen Gäste nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, werden 100 Euro Strafgebühr pro Person fällig. Überdimensioniert ist der Betrag nicht, das Sieben-Gang-Menü im "Essigbrätlein" kostet immerhin 195 Euro, die Waren sind teuer, das Personal will bezahlt werden. Und Umsatzausfälle müssen eben kompensiert werden.

Warum der Gastronom zu der Maßnahme greift, warum Kollegen auf strikte Vorkasse setzen und wie andere Restaurants mit den "No Shows" umgehen, lesen Sie im Hintergrundartikel auf NN.de.

Verwandte Themen