Wegen Corona: Klinikum Nürnberg untersagt Besuche

13.11.2020, 10:34 Uhr
Aus Sorge vor Infektionen sind Besuche im Klinikum Nürnberg nun weitgehend untersagt.

© Stefan Hippel, NN Aus Sorge vor Infektionen sind Besuche im Klinikum Nürnberg nun weitgehend untersagt.

Der Krisenstab des Klinikums habe sich heute zu diesem Schritt entschlossen, um die Gefahr zur reduzieren, dass das Coronavirus von Besucherinnen und Besuchern ins Klinikum eingetragen wird und sich Patienten sowie Personal anstecken. „Wir wissen, dass ein Besuchsstopp für unsere Patientinnen und Patienten sicher nicht angenehm ist. Aber wir sehen angesichts der aktuellen Corona-Lage leider keine andere Möglichkeit“, so Peter Schuh, Vorstand Personal und Patientenversorgung.

Es gibt jedoch Ausnahmen, um keine Härtefälle zu schaffen: Besuche sind in der Klinik für Psychiatrie, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie auf den Kinderstationen im Klinikum Nürnberg erlaubt. Hier gilt: maximal ein Besuch am Tag für maximal eine Stunde.

Nach wie vor kann ein Elternteil als Begleitperson auf den Stationen der Kinderheilkunde, Kinderchirurgie und Kinder-und Jugendpsychiatrie mit aufgenommen werden. Ist die Mutter oder der Vater als Begleitperson dabei, darf zusätzlich eine Person für eine Stunde am Tag zu Besuch kommen.

Auf der Neugeborenen-Station gibt es keine Einschränkungen für die Eltern. Hier können Eltern ohne zeitliche Beschränkung bei ihren Kindern sein.

Begleitung zur Geburt möglich

Auch bei Geburten darf eine Begleitperson dabei sein. Diese wird vorher eingehend über eine mögliche Covid-19-Infektion befragt. Besteht ein begründeter Verdacht oder ist die Begleitperson gar positiv auf das Coronavirus getestet worden, darf sie zum Schutz aller werdenden Mütter, aller Neugeborenen und der Mitarbeiter den Kreißsaal nicht betreten. In diesem Fall kann aber eine andere Begleitperson, die nicht Covid-19-verdächtig ist, die werdende Mutter in den Kreißsaal begleiten.

Außerdem ist in besonderen Fällen – zum Beispiel in der Klinik für Geriatrie oder auf der Palliativstation – eine Ausnahme vom Besuchsverbot für enge Angehörige möglich. Dies ist jeweils mit dem Stationsarzt zu klären. In allen Ausnahmefällen brauchen Besucher und Besucherinnen einen Sonderbesuchsschein. Dazu nehmen Besucher bitte vorher Kontakt mit der Station auf, auf der ihr Angehöriger liegt.

Der Artikel wurde am Freitag um 10.30 Uhr mit den konkreten Besuchsregelungen ergänzt.

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