Zu viel Lärm vor Heim: Gericht stoppt Bau der U-Bahn

22.5.2011, 22:03 Uhr
Zu viel Lärm vor Heim: Gericht stoppt Bau der U-Bahn

© Eduard Weigert

Das ist für die Stadt ein folgenschwerer Beschluss (Az. 22 AS 10.40045), den die höchsten Verwaltungsrichter im Freistaat vor wenigen Tagen gefasst haben. Das knapp zwei Kilometer lange, neue Teilstück der U3 im Südwesten (die insgesamt 3,2 Kilometer lange neue Strecke ab Gustav-Adolf-Straße bis Gebersdorf kostet 120 Millionen Euro) kann jetzt erst einmal nicht in Angriff genommen werden. Baustart sollte demnächst sein, nachdem die Regierung von Mittelfranken bereits nach Anwohnerbeschwerden zahlreiche Lärmschutzauflagen gemacht hatte (wie berichtet). Anfang 2014 sollte auf dem Teil der Betrieb losgehen. Der Zeitplan ist so wohl kaum noch einzuhalten.

Das Gericht spart nicht mit Kritik an dem Lärmschutzkonzept im Planfeststellungsbeschluss der Regierung. Dreh- und Angelpunkt ist die Belästigung für die Bewohner des Pflegeheims im Bereich der Züricher Straße/Appenzeller Straße. Hier ist eine offene Baugrube von 200 Metern Länge und einer Tiefe von zehn Metern vorgesehen. Aus dem Gerichtsbeschluss geht hervor, dass im Haus A des Heims 138 Bewohner leben, die „schwer“ oder „schwerstkrank“ sind. Dazu zählen Beatmungspatienten, Apalliker oder Menschen mit Trachialkanülen. Im Haus B sind Senioren in einer „beschützenden Abteilung“ untergebracht.

Die kommunalen U-Bahn-Bauer halten es im öffentlichen Interesse für gerechtfertigt, dass den gebrechlichen Menschen in der heißen Bauphase von 24 Wochen sechs Stunden Lärm täglich zuzumuten ist. Und zwar in der Spitze bis zu 60 dB(A). Dazu könnten ja täglich für sechs Stunden die Fenster geschlossen bleiben, um den Lärmpegel in den Räumen einzudämmen.

Gericht senkt Grenzwert

Verzögerungen beim Bau, so die Stadt, gefährden zudem die Zuschüsse für das Projekt. Eine Existenzgefährdung für das Heim, wie sie die Eigentümer in ihrer Klage angeführt haben, sieht die Stadt nicht. Die Betreiber dagegen befürchten, während der mehrjährigen Gesamtbauzeit die Häuser nicht offenhalten zu können und machen erhebliche finanzielle Einbußen geltend. Vor allem aber halten sie den Baulärm für ihre schwerkranken Bewohner für unzumutbar.

Der Verwaltungsgerichtshof folgt dieser Argumentation in zentralen Punkten. So gehen sie von einer maximalen Lärmspitze von 50dB (A) aus. Die Differenz von 10 dB (A) bedeute eine Halbierung der Lautstärke. Den Bewohnern, viele mit Inkontinenz, könne es auch nicht zugemutet werden, sechs Stunden am Tag ohne Lüften der Räume auszukommen.



Die Richter und die Landesanwaltschaft betonen einerseits, dass dies eine vorläufige Entscheidung sei und noch keine Entscheidung in der Hauptsache. Eine Klage hierfür sei bereits erhoben. Andererseits betont das Gericht auch, dass die Fehler so gravierend seien, dass ein paar Planänderungen nicht ausreichen werden. Vielmehr ist von einem neuen Verfahren die Rede, was Zeit kostet. Außerdem wird angeregt, dieses Teilstück im bergmännischen Verfahren voranzutreiben, also im Untergrund und ohne offene Baugrube, damit deutlich leiser. Die Richter bringen aber auch einen anderen Trassenverlauf ins Gespräch (es gab vorab mehrere Varianten).

Oberbürgermeister Ulrich Maly hat die Entscheidung bereits mit seinen Experten beraten. „Wir nehmen sie sehr ernst“, betont sein Mitarbeiter Michael Ruf im Rathaus. Maly hat die Rechts- und Baufachleute beauftragt, mit der Regierung nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Umplanungen wären extrem misslich, so Ruf, und sollten möglichst vermieden werden.

 

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