Ehrenamtliche gesucht

Schöffen: Wenn Laien Recht sprechen

Hersbrucker Zeitung

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7.3.2023, 19:00 Uhr
Laut Deutscher Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) werden insgesamt 60.000 Schöffen in ganz Deutschland benötigt.   

© PR Laut Deutscher Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) werden insgesamt 60.000 Schöffen in ganz Deutschland benötigt.   

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die neben den Berufsrichtern gleichberechtigt an der Urteilsfindung beteiligt sind. Sie üben das Richteramt zwar als rechtliche Laien aus, haben aber die gleichen Rechte und Pflichten wie die Berufsrichter.

Welche Aufgaben hat ein Schöffe?

Schöffen leisten im Hauptverfahren von Strafprozessen als ehrenamtliche Richter einen wichtigen Beitrag zur Wahrheitsfindung. Ihre Aufgabe ist es, zu einem unabhängigen Urteil über die Angeklagten zu kommen. Sie haben allerdings keinen Einblick in die Prozessakten, in denen auch die Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen. Deshalb haben Schöffen einen unvoreingenommenen Blick auf die Angeklagten. Sie sollen sich in die Angeklagten hineinversetzen und ihren sozialen Hintergrund verstehen. Dabei haben sie das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter und entscheiden gemeinsam über die Schuld und das Strafmaß der Angeklagten. Das Urteil kann für die Angeklagten unter Umständen hohe Gefängnisstrafen bedeuten. Damit muss man als Schöffe umgehen können.

Welche Voraussetzungen muss ein Schöffe erfüllen?

Schöffen müssen keine juristische Ausbildung absolviert haben. Bewerber müssen zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Sie müssen deutsche Staatsangehörige sein und über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Zum Zeitpunkt der Berufung muss ihr Wohnsitz in der Gemeinde liegen, die zum Gerichtsbezirk gehört. Eine besondere Verfassungstreue ist ebenso wichtig wie die gesundheitliche Eignung. Wer Jugendschöffe werden will, sollte zudem Erfahrung in der Jugenderziehung haben und erzieherische Fähigkeiten besitzen. Daneben gibt es aber eine ganze Menge von Soft-Skills, die ein Laienrichter benötigt. Er sollte über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Darüber hinaus verlangt das Amt eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Gerechtigkeitssinn und Verantwortungsbewusstsein.

Wo kann man sich bewerben und wie lange dauert die Amtszeit?

Wer Interesse am Amt hat, muss sich in seiner Gemeinde auf die Vorschlagsliste für Schöffen setzen lassen. Wer gewählt wird, erhält Post von seiner Gemeinde. Die Liste der Bewerber muss in der Gemeinde eine Woche lang für alle Bewohner sichtbar ausliegen. Sollte es nicht genügend geeignete Bewerber geben, können auch Personen berufen werden, die sich nicht beworben haben. Ablehnen kann man nur in wenigen begründeten Fällen. Und da zurzeit enorm viele Schöffen in ganz Deutschland gesucht werden, ist es durchaus möglich, dass eine Einberufung ins Haus flattert. Wenn man mit einer bestimmten Person auf der Schöffenliste nicht einverstanden ist, darf man Einspruch einlegen. Anschließend entscheiden im zuständigen Amtsgericht ein Richter, ein Verwaltungsbeamter und sieben Vertrauenspersonen, ob ein Einspruch gerechtfertigt ist, und wählen die Haupt- und Hilfsschöffen. Auch hier entscheidet bei der Wahl eine zwei Drittel-Mehrheit der Stimmen. Eine Amtsperiode für Schöffen beträgt zurzeit fünf Kalenderjahre.

Was verdient man als Schöffe?
Da es sich um ein Ehrenamt handelt, bekommen Schöffen für ihre Dienste kein Geld. Lediglich ihr Aufwand wird pauschal mit sechs Euro pro Stunde entschädigt. Auch Fahrtkosten zum Gericht werden erstattet. Genauso wie ein Verdienstausfall. Der richtet sich nach dem Bruttomonatseinkommen des Schöffen und wird dann minutengenau abgerechnet. Die benötigte Zeit für den Weg zum Gericht und zurück zum Arbeitsplatz wird dabei auch angerechnet. Maximal werden 24 Euro pro Stunde erstattet, unter bestimmten Voraussetzungen kann sich dies auf 46 Euro pro Stunde erhöhen.

Müssen Arbeitgeber Schöffen freistellen?

Für die Termine im Gerichtssaal müssen Schöffen von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden – und zwar ohne für die Sitzungstage Urlaub beantragen zu müssen. Mehr noch: Der Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter nicht kündigen, weil er ein Schöffenamt übernimmt, egal, ob das Amt freiwillig oder unfreiwillig übernommen wurde. Die durch einen Prozess verpasste Arbeitszeit muss auch nicht nachgeholt werden. Zudem dürfen Schöffen in puncto Gehalt nicht nachteilig entlohnt werden, weil sie ihrem Amt als Laienrichter nachgehen.

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