Rocker-Schlägerei in Schwabach: Geringe Haftstrafen für Täter

11.12.2018, 12:48 Uhr
Die Gruppierung "United Tribuns" steht seit längerem im Visier der Polizei. Hier gehen Mitglieder in Heidenheim zu der Beerdigung eines Kameraden.

Die Gruppierung "United Tribuns" steht seit längerem im Visier der Polizei. Hier gehen Mitglieder in Heidenheim zu der Beerdigung eines Kameraden.

Seit Wochen wurde im sichersten Sitzungssaal des Landgerichts Nürnberg-Fürth verhandelt - hier sind die Fenster aus Panzerglas, die Griffe fehlen ohnehin, der Prozess wurde von Justizwachleuten und Polizisten schwer bewacht: Angeklagt sind drei Männer, einer von der körperlichen Präsenz eines Mini-Baggers, ein zweiter trägt Glatze mit großer Tätowierung, der dritte gibt sich betont ruhig. Sie alle sind Mitglieder der Rocker-ähnlichen Verbindung United Tribuns (UT).

Sie sollen am 25. Oktober 2017 vier Schwabacher massiv verdroschen haben, laut Anklage sogar mit einem Golfschläger. Und doch gingen ihre Opfer nicht einmal zur Polizei, stellten auch keine Strafanzeige. Denn mit ihren mutmaßlichen Peinigern wollten sie eigentlich befreundet sein.

Besuch im Tattoo-Studio

Ein Jahr später begegnen sich nun alle im Gerichtssaal - und zu hören ist, dass Werner O. (Namen der Betroffenen geändert) ein Tattoo-Studio in Schwabach betreibt. Er und seine Freunde wollten Mitglieder der United Tribuns (UT) werden. Sie planten ein eigenes "Chapter", eine Art Ortsverein. Die Franken fuhren nach Italien, um bei Peter S. (51, genannt "Boxer Peter") vorzusprechen. Er ist Europa-Präsident der UT.

Kaum waren die Franken nach ihrer Audienz beim Präsidenten wieder zu Hause, kriegten sie Besuch im Tattoo-Studio. Vier United-Tribuns-Mitglieder kamen und holten Devotionalien, bedruckt mit dem UT-Logo, ab. Davon, so heißt es in der Urteilsbegründung der 5. Strafkammer, sind die Richter überzeugt. Die Besucher zertrümmerten Spiegel mit UT-Logo - doch eskaliert sei die Schlägerei nur, weil zwei der Männer plötzlich mit Fäusten und einem Golfschläger auf die Schwabacher eindroschen. Ein Jahr später berichtet Tattoo-Studio-Chef Werner O. vor Gericht von Rippenbrüchen, Quetschungen und Prellungen - zum Teil so massiv, dass er längere Zeit so wenig Kraft in der Hand hatte, dass er keinen Kunden tätowieren konnte. Vor Gericht schilderte er auch, wie er die Blutlachen in seinem Geschäft aufgewischt habe. Die Kunden sollten ja nicht erschrecken. Zum Arzt sei er nicht gegangen, berichtete der Schwabacher, der damals Präsident seines "Chapters" werden wollte.

Der Auftrag: Das "Chapter plattmachen" 

Aktenkundig wurden die Gewalttaten nur, weil die Polizei im Zusammenhang mit Drogendelikten die Telefone einiger Verdächtiger abgehört hatte.

Demnach stiftete "Boxer-Peter" den Schlägertrupp an. Neben ihm saßen jedoch mit Frank S. (55) und Lazlo Z. (24) nur zwei Schläger vor Gericht - die anderen beiden Verdächtigen sind Österreicher. Da Österreich nicht ausliefert, wird den Männern dort der Prozess gemacht.

Hier schoben Frank S. und Lazlo Z. alles auf die beiden Österreicher. Als Zeugen standen sie der hiesigen Justiz nicht zur Verfügung- ohnehin hätten sie sich mit einer Aussage nicht selbst belasten müssen.

Die Beweislage gestaltete sich dünn vor der Strafkammer. Dass Peter S. die Schläger angestiftet habe und die Männer losschickte, damit sie die Schwabacher verprügelten, konnte nicht nachgewiesen werden. Zwar habe er den Auftrag erteilt, dass Schwabacher "Chapter plattzumachen", doch dies kann auch so verstanden werden, dass es nur darum ging, die UT-Devotionalien abzuholen.

Ging Gewalt von den Österreichern aus? 

Nach den übereinstimmenden Aussagen der Geschädigten selbst und den beiden Angeklagten Frank S. und Lazlo Z. sieht es so aus, als sei die Gewalt tatsächlich von den beiden Österreichern ausgegangen. Da sie im Prozess nicht ausgesagt haben, hatte die Strafkammer nur deren widersprüchlich Aussage aus dem Ermittlungsverfahren.

Frank S. und Lazlo S. würden jeweils zu 19 beziehungsweise 20 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die Verhängung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach dem Bekanntwerden der Tat kam es auch zu Hausdurchsuchungen, unter anderem auch bei Peter S. Mutter: Dort wurde ein Maschinenpistole gefunden. S. bringt dieser unerlaubte Waffenbesitz neun Monate Freiheitsstrafe ein.