Corona: In Schwabach gilt weiterhin Alkoholverbot

20.1.2021, 18:00 Uhr
Corona: In Schwabach gilt weiterhin Alkoholverbot

© Foto: Rolf Haid dpa/lsw

Das letzte Weizen oder der letzte Glühwein im Freien? Da kann man schon ins Grübeln kommen. Weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Alkoholverbot im öffentlichen Raum im Freistaat vorläufig außer Vollzug gesetzt hat, wird einem im Gegenzug auch bewusst, wie schnell man sich an staatlich verordnete Beschränkungen und den Alarmzustand gewöhnt.


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Es ist tatsächlich erst zweieinhalb Monate her, dass in der Stadt Schwabach und dem Landkreis Roth die Ampel „auf Rot“ sprang, sprich der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz den Wert 50 überschritt. Eine Marke, die im derzeitigen Lockdown den Status eines Zielwertes bekam. Jedenfalls bedeuteten die „50“ Ende Oktober, dass auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr ein Alkoholverbot möglich war. 

Im Landkreis Roth hat man darauf verzichtet, solche Plätze zu benennen, weil keine ausgesprochenen Brennpunkte erkennbar waren. „Das soll auch weiterhin so bleiben“, war gestern die Auskunft aus dem Landratsamt.


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Die Städte und Gemeinden sind bei Auflagen nach der Infektionsschutzverordnung nicht zuständig. Wenn sie zu einem bestimmten Anlass ein Alkoholverbot verhängen wollen, müssen sie Bedenken wegen der öffentlichen Sicherheit geltend machen oder den Weg über das Landratsamt gehen.

In Schwabach sieht man schon besonders frequentierte Bereiche. Für die Stadt bedeutet das neue Urteil: Das bisherige generelle Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum wird aufgehoben. Das heißt aber nicht, dass nun überall wieder Alkohol getrunken werden darf, wie Marion Pufahl von der Pressestelle der Stadt Schwabach betont.

Die neue Regelung lautet: „Das Alkoholverbot gilt, wo auch die Maskenpflicht gilt.“ Begründung: „Man darf die Maske nicht abnehmen, auch nicht zum Konsum von Alkohol“, so Marion Pufahl. Und die Maskenpflicht gilt weiter in folgenden Bereichen: Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Weißenburger Straße, Ludwigstraße, Martin-Luther-Platz, Königsplatz, Königstraße. Rathausgasse und Kappadocia. 
OB Peter Reiß betont: „Wir halten es für sinnvoll, dass in bestimmten Bereichen das Alkoholverbot bleibt.“