"Dorotheenhöhe" in Hilpoltstein: Streit um 48 Zentimeter

18.9.2015, 17:27 Uhr

© Foto: Beate Windisch

Pro Gebäude ist ein eingeschossiger Anbau mit einer maximalen Höhe von drei Metern zulässig. So steht es im Bebauungsplan für die „Dorotheenhöhe“, der vom Hilpoltsteiner Stadtrat im Februar 2014 als Satzung beschlossen wurde. Genau dieser Absatz scheint dem Ehepaar nun zum Verhängnis zu werden. Wenn nämlich der Anbau insgesamt nur drei Meter hoch sein darf, dann bleibt abzüglich der 50 Zentimeter für den Dachaufbau (geplant ist ein Pultdach mit einer Neigung von zehn Grad) und der 17 Zentimeter für den Fußboden „für den Raum selbst nur eine lichte Höhe von 2,33 Meter“, ärgert sich Kathrin Weichbrodt.

Dem Ehepaar ist dies zu wenig. Zum einen hat das Wohnzimmer, an welches der Anbau anschließt, eine Raumhöhe von 2,60 Meter, zum anderen „sind wenigstens 2,50 Meter heute Standard in Wohnräumen“, ist sich Kathrin Weichbrodt sicher. Um auf eine für die Bauherren akzeptable Raumhöhe zu kommen, hat der Bauträger in seinem Plan daher die drei Meter nicht als Höhe für den gesamten Anbau, sondern als Traufhöhe angesetzt. Und weicht damit vom Bebauungsplan ab, dessen Vorgabe aus Sicht der Weichbrodts ein Planungsfehler ist.

Das städtische Bauamt aber hat dem Bauantrag bislang das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Auch die Gespräche zwischen den Bauherren und der Verwaltung haben noch zu keinem Ergebnis geführt. Daher wird der Antrag der Weichbrodts, in diesem einen Punkt vom Bebauungsplan abweichen zu dürfen, am Montag in der Sitzung des Hilpoltsteiner Bauausschusses Thema sein.

Die Verwaltung wird dem Ausschuss vorschlagen, den Antrag abzulehnen und auf die Einhaltung der Vorgaben zu pochen. Es geht vor allem darum, keinen Präzedenzfall zu schaffen, denn wenn in diesem Fall eine Ausnahme gemacht werde, dann würden das auch die Nachbarn in dem Wohngebiet sehen „und dann will der eine da eine Befreiung haben und der andere dort“, gibt Bürgermeister Markus Mahl zu bedenken.

In den vielen Beratungen mit den Bauantragstellern werde daher immer wieder auch auf die Vorgaben des Bebauungsplanes hingewiesen, der dem Wohngebiet schließlich seinen Charakter geben soll. Daher, so Mahl, müssten sich auch alle Bauherren daran halten, „und die anderen schaffen dies ja auch“.

Folgt der Bauausschuss dem Vorschlag der Verwaltung, müssten die Weichbrodts umplanen. Das würde laut Kathrin Weichbrodt aber nicht nur viel Zeit, sondern auch viel Geld kosten. Würden sie zum Beispiel den Dachaufbau verringern, würde das Haus nicht mehr den energetischen Anforderungen für eine KfW55-Förderung entsprechen.

Außerdem würde eine Umplanung den gesamten Zeitplan durcheinanderbringen. Diesem zufolge hätte noch in diesem Jahr der Keller gebaut werden können. Im März wäre das Holzhaus selbst gekommen, „und im Sommer wären wir drin gewesen“, so Kathrin Weichbrodt.

Stattdessen müsste neu und notfalls ohne Anbau geplant werden. Ein Baubeginn wäre dann aber vor dem Winter nicht mehr möglich, sondern würde sich ins nächste Frühjahr verschieben. Das wäre ein halbes Jahr länger, in dem das Ehepaar eine finanzielle Doppelbelastung schultern müsste. Kredit- und Bauvertrag sind schließlich schon unterschrieben.

Der Kaufvertrag fürs Grundstück allerdings noch nicht. Den Notartermin haben Kathrin und René Weichbrodt erst mal verschoben. Sie wollen abwarten, was der Bauausschuss am Montag beschließt. Danach werden sie entscheiden, wie und vielleicht auch wo es dann für sie weitergehen könnte.

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