Maßnahmen eingeleitet

Fäkalkeime im Trinkwasser: Stadtwerke Roth ordnen Abkochen von Leitungswasser an

Vanessa Neuß

Volontärin

E-Mail zur Autorenseite

16.6.2023, 14:55 Uhr
Das Wasser im Stadtgebiet Roth sollte momentan nur getrunken werden, wenn es vorher abgekocht wurde.

© IMAGO/Anastasiya Amraeva Das Wasser im Stadtgebiet Roth sollte momentan nur getrunken werden, wenn es vorher abgekocht wurde.

Die Stadtwerke Roth informieren, dass folgende Bereiche betroffen sind: Stadt Roth ohne Ortsteile - eine entsprechende Karte finden Sie hier. Wie lange die Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers besteht, ist bislang nicht bekannt. "Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Trinkwasserqualität wieder der Trinkwasserverordnung entspricht", heißt es weiter.

Das Gesundheitsamt Roth empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen. Das gilt für die Zubereitung von Nahrung, aber auch für das Reinigen von Wunden. Auch zum Zähneputzen sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Auf der Website der Rother Stadtwerke werden Bürgerinnen und Bürger ständig über den aktuellen Stand informiert. Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht der Bereitschaftsdienst unter 09171 / 829292 zur Verfügung.

Folgende Hinweise gibt das Gesundheitsamt:

  1. Leitungswasser sollte von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden, etwa auf dem Herd oder mit einem Wasserkocher. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam (über zehn Minuten) abkühlen lassen.
  2. Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit einem wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt werden. Fürs Zähneputzen sollte abgekochtes Wasser verwendet werden.
  3. Zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40 Grad betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet.
  4. Für die Zubereitung von Essen und insbesondere von Säuglingsnahrung sowie für das Waschen von Obst, Gemüse und Salat sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Man kann das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist. Das Wasser sollte dann aber kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.
  5. Kaffee- und andere Getränkeautomaten, die das Wasser auf mindestens 85 Grad erhitzen, können für die Zubereitung von Heißgetränken genutzt werden, Maschinen mit niedrigeren oder unbekannten Temperaturen dagegen nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser.
  6. Zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen kann das Leitungswasser unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion auf alkoholischer Basis und ohne Nachspülen mit Wasser gewährleistet ist.
  7. Zur Reinigung von gewerblichen Schankanlagen ist das Wasser während der Dauer des Abkochgebots nicht geeignet, ebenso wie zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern in Gaststätten (Ausnahme: gewerbliche Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind).
  8. Haus- und Nutztiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robusteres Immunsystem.

    1 Kommentar