Fakten widersprechen dem Hornissen-Image

22.7.2018, 17:00 Uhr
Fakten widersprechen dem Hornissen-Image

© Landratsamt Roth

Dabei sei die Hornisse die "Naturpolizei im Ökosystem". Bis zu einem Pfund Insekten, wie Fliegen und Raupen, werden pro Tag und Bau zur Aufzucht ihrer Brut gefangen. Auch vor einer Wespe macht die Hornisse keinen Halt. Die gefangene Menge entspricht so vielen Insekten, wie zum Beispiel vier bis fünf Meisenpärchen zusammen fangen.

Die vom Aussterben bedrohten Insekten sind "nicht mehr oder weniger gefährlich als Wespen oder Bienen", so die Experten der Unteren Naturschutzbehörde. Allerdings sollten gerade jetzt, in der "Nestbau-Phase", ein paar Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, um nicht doch unliebsame Bekanntschaft zu machen mit den Verteidigungsmechanismen einer Hornisse.

Hornissen bauen normalerweise in Baumhöhlen ihre Nester. Da dieser Lebensraum mittlerweile ziemlich dezimiert ist, beziehen Hornissen aus Nistplatznot Vogelnistkästen, Rollokästen, aber auch Carports und Schuppen. In den meisten Fällen können die Nester am Standort bleiben.

Einfach ruhig bleiben

Die Nester der Hornissen sind nur einen Sommer bewohnt und spätestens nach den ersten Nachtfrösten leer. Die alten Nester werden nicht wieder bezogen.

Bei Beachtung einiger Verhaltensweisen ist ein Zusammenleben mit Hornissen gefahrlos möglich, betonten die Fachleute. Hornissen sind von Natur aus nicht aggressiv. Bis rund vier Meter um den Nestbereich herum jedoch reagieren Hornissen auf Störungen, also wenn ihre Flugbahn verstellt wird, Waben erschüttert oder das Flugloch manipuliert wird. Zum Teil wehren sie sich mit Angriffen, denen man sich aber durch das Verlassen des Nestbereichs leicht entziehen kann. Ruhige, gelassene Bewegungen sind immer möglich.

Die Tiere zu vertreiben dagegen nicht. Das ständige Auf- und Zuziehen eines besiedelten Rollokastens beispielsweise hat eine gegenteilige Wirkung; damit wird das Nest zwar zerstört, aber die Hornisse reagiert darauf aggressiv. Das Anbringen eines Insektengitters an Fenstern und Trassentüren oder das Nachrüsten von Rollkästen mit Dämmungsleisten verhindert das Einfliegen in die Wohnräume und die Neststandortsuche im Frühjahr.

Keine Gefahr

"Beachtet man diese Verhaltensregeln, besteht keine Gefahr für den Menschen", versichern die Ansprechpartner im Landratsamt.

Und: Der Stich einer Hornisse ist nicht gefährlicher als beispielsweise ein Bienenstich. Das Gift der Hornissen dient allein zur Insektenjagd und ist nicht fataler als Bienengift. Untersuchungen haben ergeben, dass die toxische Wirkung des Hornissengiftes so gering ist, dass normal empfindliche Menschen zahlreiche Stiche ohne Folge überstehen. Sollte es doch einmal zu einem Stich kommen, hilft ein altes Hausrezept:

Zwiebel oder Hitze

Man halbiert eine Zwiebel und reibt damit sofort einige Zeit die Einstichstelle ein. Sehr wirksam ist auch, die Stichstelle mit gerade noch erträglicher Hitze zu behandeln (Lappen mit Heißwasser auflegen). Im Fachhandel gibt es sogar einen Insektenstichheiler zu kaufen, der nach dem Prinzip Hitze arbeitet.

Anders ist dies bei Menschen, die gegen das Giftsekret der Hornisse allergisch sind. Für sie kann auch ein Stich schon gefährlich werden.

Geschützte Art

In diesem Zusammenhang macht die Untere Naturschutzbehörde darauf aufmerksam, dass die Bekämpfung von Hornissen ein juristisches Nachspiel haben kann: Hornissen gehören nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Tierarten. Es ist verboten, diese Tiere unnötig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Auch dürfen ihre Nester nicht unnötig entnommen, beschädigt oder zerstört werden.

Sollte das Zusammenleben mit den Hornissen trotzdem einmal nicht möglich sein, wird einer der vier ehrenamtlichen Hornissenberater des Landkreises Roth bei einem Ortstermin die Größe des Volkes und die Lage des Nestes feststellen und die weitere Vorgehensweise besprechen.

In frühen Stadien des Nestbaus kann ausnahmsweise, z.B. bei bestehender Allergie gegen Hornissenstiche, Nähe zu Kinderspielplätzen oder Altersheimen eine Umsetzung erfolgen. In Einzelfällen kann eine Ausnahme zur Beseitigung erforderlich sein. Hierzu ist eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Ansprechpartner: Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Roth, Ingrid Küttinger, Telefon: (0 91 71) 81-1433.

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