Hausbesitzer mit Nachdruck zur Kasse bitten

14.12.2020, 12:00 Uhr

((Platzhalter)Laut geltender Satzung werden im Stadtgebiet beispielsweise die Kosten von Straßenerneuerungen auf die entsprechenden Anlieger umgelegt. Im betroffenen Sanierungsgebiet blieben die Eigentümer bislang von etwaigen Kostenübernahmen verschont. Nun wurde die Stadtverwaltung von der Regierung von Mittelfranken "mit Nachdruck" aufgefordert, betroffene "Häuslebauer" zur Kasse zu bitten. Sollte die Stadt Roth dem Regierungsgesuch nicht nachkommen, würden weitere Finanzspritzen seitens der Städtebauförderung in Zukunft nicht mehr erfolgen. Über die weitere Vorgehensweise dieser "Mammutaufgabe" informierte Stadtbaumeister Wolfgang Baier den Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Zusammenkunft.

Abgabetermin Ende 2022

Neue Straßen, bessere Infrastruktur und allerhand Baumaßnahmen haben die Rother Innenstadt aufgewertet – dank Gelder der Städtebauförderung. Durch diese Maßnahmen haben in diesem Bereich nicht nur Immobilien stark an Wert gewonnen. Diese "Wertsteigerung" gelte es nun zu ermitteln. Ob der vorgegebene Termin – Ende 2022 – letztendlich gehalten werden könne, stünde augenblicklich in den Sternen.

"Wir müssen unsere Hausaufgaben machen und in 40 Jahre Städtebau abtauchen", erklärte Baier. Zur Bewältigung denke er sogar über eine Aufstockung des Personals nach. Immerhin würden Dokumente, Kaufverträge und Rechnungen aus vier Jahrzehnten gesichtet und nicht zuletzt ausgewertet werden müssen. Externe Gutachter seien zudem dringend erforderlich. "Wir kommen um diese Arbeit nicht herum." Nach den geltenden Städteförderungsrichtlinien sei bei der Stadtsanierung ein Zeitraum von 15 Jahren zugrunde zu legen, um die Zielsetzungen und die zu Beginn des Sanierungszeitraums fixierten Maßnahmen umzusetzen.

Sämtliche Sanierungsmaßnahmen im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet A wurden bisher nicht im "vereinfachten Sanierungsverfahren" durchgeführt, sodass für die Stadt Roth nun die Verpflichtung nach geltendem Baugesetzbuch besteht, mögliche Ausgleichsleistungen zu ermitteln, nachdem durch die Maßnahmen der Stadtsanierung Werterhöhungen und Wertsteigerungen bei Grundstücken und Gebäuden erfolgt sind. Die Ermittlung von sanierungsbedingten Wertveränderungen ist die Voraussetzung für den Abschluss des Sanierungsverfahrens und eine mögliche formelle Umwandlung in ein einfaches Sanierungsverfahren des Sanierungsgebietes "SAN A". Danach können laufende und zukünftige Maßnahmen der Städtebauförderung weitergeführt werden.

Vereinfachtes Verfahren bleibt

Im Hinblick auf die anstehende Fristsetzung und den notwendigen Antrag auf Fristverlängerung bat das Stadtbauamt um eine entsprechende Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss – zur Durchführung der Ermittlung von Wertveränderungen im jetzigen Sanierungsgebiet A.

Einstimmig beschloss das Gremium die Erfassung von sanierungsbedingten Wertveränderungen, um darüber hinaus auch den Abschluss und die Dokumentation der Sanierungsverfahren zu erwirken sowie die Stadtsanierung im "vereinfachten Verfahren" fortzusetzen.

"Wir rühmen uns, seit 40 Jahren Teil der Städtebauförderung zu sein. Jetzt kommt der Hammer mit einem Wertausgleich – ich bin gespannt, aber es lässt sich nicht vermeiden", sagte Bürgermeister Ralph Edelhäußer. Ob es andere Wege gebe oder sich die ganze Arbeit überhaupt rentiere, bliebe laut Baier abzuwarten. Fest stünde jedoch: "Den Wertvorteil holt sich die Stadt zurück."

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