KJR Roth: Jugendschutz gilt auch am Glühweinstand

13.12.2019, 11:30 Uhr
KJR Roth: Jugendschutz gilt auch am Glühweinstand

Im Landkreis Roth steckt hinter diesen Veranstaltungen oftmals viel ehrenamtliches Engagement von Vereinen und Verbänden. Damit alles reibungslos verläuft, klärt Kreisjugendpflegerin Daniela Potzler über den Jugendschutz bei solchen Veranstaltungen auf.

Auf Weihnachtsmärkten werden zunehmend heiße Getränke mit "Schuss" angeboten: Heißer Apfelsaft mit einem Schuss Rum, warmer Eierlikör oder Punsch mit Schuss - diese Getränke enthalten hochprozentigen Alkohol und dürfen somit an Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr erlaubt werden. (Glüh-)wein, Bier und Sekt dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden.


Nach dem Eklat im letzten Jahr: Kein Glühwein-Ausschank in HIP


Das Ausschankpersonal ist verpflichtet, das Jugendschutzgesetz deutlich sichtbar und gut lesbar auszuhängen. Es muss das Alter der Käufer kontrollieren, denn sie sind sowohl für die Ausgabe als auch für den Verzehr verantwortlich. Die Kreisjugendpflegerin rät, jugendlichen Besuchern eine attraktive Alternative zu bieten, zum Beispiel alkoholfreien Punsch oder alkoholfreie Cocktails.

Mithelfen Ja, aber das Alter sollte passen

Selbstverständlich kann die Vereinsjugend in Verkaufsständen mithelfen – das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt in diesen Fällen nicht. Unter Aufsicht des Vereins fallen die Zeit- und Altersgrenzen weg. Zur Absicherung sollte sich der Verein eine schriftliche Erziehungsübertragung von den Eltern geben zu lassen.

Für den Ausschank von Alkohol rät Potzler: "Hier sollten die Helfer so alt sein, dass sie die Getränke, die sie ausschenken, theoretisch auch selbst trinken dürften."

Alkohol ist kein Geschenk

An die Besucherinnen und Besucher von Weihnachtsmärkten appelliert sie: "Helfen Sie mit, die Akzeptanz des Jugendschutzes zu erhöhen und geben Sie harten Alkohol nicht an Minderjährige weiter." Denn mit der Weitergabe an Minderjährige machen auch sie sich strafbar.

Viele weitere Informationen zum Thema Jugendschutz gibt es im Internet unter www.kjr-roth.de in der Rubrik Prävention. Kreisjugendpflegerin Potzler berät zudem gerne Veranstalter, Eltern und Jugendliche, Telefon (0 91 71) 81 46 82. In der Rother KJR-Geschäftsstelle können Vereine außerdem kostenfrei bis zu drei Exemplare des Jugendschutzgesetzes zum Aushang erhalten.

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