Mit den Enkeln auf den Spielplatz: Opa hat da ein paar Fragen

14.8.2019, 17:30 Uhr
Mit den Enkeln auf den Spielplatz: Opa hat da ein paar Fragen

© Foto: Petra Bittner

Anlaufpunkt des Trios war das städtische Spielareal am Ostring neben der öffentlichen Graffitiwand. Hier war der Spaß allerdings schnell zu Ende: Schaukel, Kleinkindwippe, ein von Unkraut bewachsener Sandkasten sowie zwei hölzerne Sitzgelegenheiten in Form von "Eisenbahn" und "Krokodil" – mehr gibt es dort nicht. Für den Augenblick zumindest, wie Hauptamtsleiter Stefan Krick auf Nachfrage unterstreicht.

"Schwer zu sagen"

Denn jährlich würden von den fast 50 Spielplätzen auf Rother Gebiet "einer bis drei saniert. So teilen wir das auf", erläutert Krick. Dafür stünde auch Jahr um Jahr "eine nicht unbeträchtliche Summe" zur Verfügung.

"Schwer zu sagen" sei dennoch, so Michael Striegel vom Stadtbauamt Roth, wann konkret der Spielplatz am Ostring dran käme: "Wir schaffen schließlich nicht alle auf einmal." Vor etwa zwei Jahren wäre dort der marode Spielturm abmontiert worden, seither wisse man, "dass da was gemacht werden muss" und habe das Projekt "auf der Prioritätenliste ganz weit vorn" angesiedelt.

Teil der Mietsache

So weit, so gut – wenn sich der Opa und seine Enkel ein paar hundert Meter weiter nicht verwundert die Augen gerieben hätten: Etwas höher gelegen, Richtung Friedrich-Ebert-Straße, steht nämlich eine Wohnanlage, die 2017/18 im Zuge des Wohnungspakts Bayern für anerkannte Flüchtlinge sowie einheimische Bedürftige gebaut wurde. Aus der Mitte der drei Wohnblöcke ragt seit Kurzem ein adretter neuer Spielplatz, der aktuell noch eingezäunt ist. Weil er erst noch vom TÜV abgenommen werden muss.

Für den Großvater stellt sich seitdem die Frage: Kann dieses Novum nicht auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, zumal das doch im Sinne der Integration nur von Vorteil wäre? Die Regierung von Mittelfranken sagt jedoch Nein: "Der Spielplatz wurde im Außenbereich der Anlage, die aus insgesamt 25 Wohneinheiten besteht, errichtet. Dieser Außenbereich steht ausschließlich den Bewohnern zur Verfügung."

Weil die Wohnungen auf privatrechtlicher Basis vermietet wären, würden besagte Außenanlagen "einen Teil der Mietsache" darstellen. Das heißt: "Die Mieter tragen die umlagefähigen Kosten, etwa für Reinigung und Wartung." Eine uneingeschränkte Nutzung durch die Allgemeinheit sei also nicht möglich, "da es sich um keinen öffentlichen kommunalen Spielplatz, sondern um einen zu der Wohnanlage gehörenden Privatspielplatz handelt", so ein Regierungssprecher.

Hier nicht der Fall

Der erklärt auch, weshalb sich hier nun gleich zwei Freizeitbereiche in nächster Nachbarschaft befinden: Gemäß Bayerischer Bauordnung "besteht bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen eine gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes." Entweder auf dem Baugrundstück selbst oder in unmittelbarer Nähe. Aber: Das Kriterium, unmittelbare Nähe’ sei in der Regel nur dann gegeben, wenn der andere Spielplatz auf einem angrenzenden Grundstück liege, "was hier nicht der Fall ist".

Und "deswegen konnte nicht auf die Errichtung des Spielplatzes in der Wohnanlage verzichtet werden."

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