Nutzung der Kufa auf dem Prüfstand

23.6.2020, 06:00 Uhr
Nutzung der Kufa auf dem Prüfstand

© Foto: Yevheniia Frömter

"Eine Anpassung der Benutzungsentgelte ist daher zwingend notwendig", erklärte Hauptamtsleiter Stefan Krick den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses. Dabei stellte sich die Frage, ob die entsprechende Steuer den geltenden Leistungen hinzugerechnet oder in Abzug gebracht werden sollte. "Wir haben uns für einen Mittelweg entschieden", so Krick weiter. Würde die Stadtverwaltung in den Rechnungen der Kulturfabrik die Steuer grundsätzlich "zurückrechnen", wären die Einnahmen automatisch geringer. Einziger Vorteil für die Stadt Roth: "Wir können zukünftig auch bei jeder Anschaffung die Vorsteuer geltend machen."

Die Stadtverwaltung schlug nun vor, die Entgelte für die Tarifgruppe I (Kulturelle und andere volksbildende Veranstaltungen, Veranstaltungen gemeinnütziger Vereinigungen, die ihren Sitz in Roth haben und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind) entsprechend um den Betrag der Umsatzsteuer zu verringern, sodass diesen Nutzergruppen keine zusätzliche finanzielle Belastung entstehe. Die neuen Entgelte wurden dabei entsprechend auf glatte Beträge auf- beziehungsweise abgerundet.

Die Entgelte für die zweite Tarifgruppe (beispielsweise gewerbliche Betriebe und Unternehmen) sollen unverändert übernommen werden, da es sich hierbei um Unternehmen handelt, die die Vorsteuer geltend machen können und denen daher kein geldwerter Nachteil entsteht.

Für die Tarifgruppe III (Nutzung durch Rother Gesangvereine) wurde eine Anpassung der Aufteilung auf 25 Prozent an die Kulturfabrik und 75 Prozent für die Gesangsvereine vorgeschlagen, da auch hier die Umsatzsteuer auf den Einnahmeanteil - durch etwaige Eintrittskartenverkäufe - der Kulturfabrik berechnet werden muss. Durch die Verringerung des städtischen Anteils von ursprünglich 30 auf nunmehr 25 Prozent soll die finanzielle Mehrbelastung ausgeglichen werden.

Neben den Hauptentgelten seien auch die Personalkosten im Rahmen der Gebührenordnung zu aktualisieren, wurde erläutert. Seit der letzten Anpassung hätten sich die Kosten für den Hausverantwortlichen beziehungsweise für das Bedienungspersonal der technischen Einrichtungen von 30 auf 35 Euro pro Stunde erhöht. Den Hausverantwortlichen in Bereitschaft zu halten, sei zukünftig nicht mehr möglich, da gemäß der geltenden Versammlungsstättenverordnung bei jeder Veranstaltung ein Hausverantwortlicher vor Ort anwesend sein müsse. Diese Option soll daher in der Gebührenordnung zukünftig komplett gestrichen werden.

Einstimmig werde der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat empfehlen, der Anpassung der Benutzungsentgelte für das Bürgerhaus Roth "Kulturfabrik" zuzustimmen.

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