Ohne Masken und Abstand: 100 Personen in Rother Shisha-Bar

25.10.2020, 13:20 Uhr

Wie die Polizei mitteilt, konnte der Betreiber der Bar kein Hygienekonzept vorlegen, das den nötigen Mindestabstand gewährleistet. Die Tische und sofaähnlichen Sitzmöglichkeiten standen laut Polizei "dicht an dicht".

Mehrere Anzeigen

Neben den Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz entdeckten die Beamten noch weitere Verfehlungen bezüglich des Gaststättengesetzes und des Gesundheitsschutzgesetzes. Es wurden mehrere Anzeigen gegen den Betreiber und den verantwortlichen Mitarbeiter der Gaststätte vor Ort aufgenommen.

Auf Nachfrage von nordbayern.de teilte die Polizei in Roth mit, dass auf der Gästeliste vor Ort nur die Namen von 15 Personen standen, während rund hundert Menschen in der Gaststätte anwesend waren. Die Besucher der Shisha-Bar haben laut Polizei keine Anzeigen zu befürchten, denn für die Umsetzung und Einhaltung des Hygienekonzepts sei der Betreiber der Bar verantwortlich. Er muss nun mit einem Bußgeld rechnen.

Der Inzidenz-Wert in Stadt und Landkreis Roth liegt laut LGL bei 39,45. (Stand: Samstag) Somit gilt Warnstufe "Gelb" der bayerischen Corona-Ampel. Neben einer verschärften Maskenpflicht dürfen sich im privaten und öffentlichen Raum nur noch maximal zwei Hausstände oder zehn Personen treffen. In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr. In einer Gaststätte oder einem Restaurant gilt die Regelung mit maximal zehn Personen nicht, wenn die Tische ausreichend Abstand haben.


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