"Oktober bis Ostern": Faustregel ist nur ein Richtwert

3.4.2018, 16:41 Uhr

© Julian Stratenschulte

RHV:Können Sie dieser Faustregel "Von O bis O" so einfach zustimmen?

Gerhard Rock: Als grobe Orientierung ist dieser Merksatz gut geeignet. An Ostern nimmt man die Winterreifen ab und montiert die Sommerreifen. Allerdings kann man sich auf diesen Merksatz nicht hundertprozentig verlassen. Das Gesetz bezieht sich rein auf die Witterungsverhältnisse. Wenn nach Ostern nochmal ein Wintereinbruch kommt, muss man entweder wieder umrüsten oder das Auto im schlimmsten Fall auch mal stehen lassen.

 

Auch wenn es nicht mehr schneit, sollen Sommerreifen bei Außentemperaturen unter sieben Grad Celsius nicht so toll sein. Warum?

Rock: Sommergummimischungen verhärten bereits bei niedrigen Plusgraden, wodurch sich die Haftung auf der Straße spürbar reduzieren kann. Wintertypen verfügen zudem über ein spezielles Lamellenprofil, das auf Schnee und Eis besonders gut greift und den Bremsweg verkürzt.

 

Drohen Strafen, wenn bei der kalten Witterung oder bei Eis und Schnee ein Unfall passiert, und ich Sommerreifen auf meinem Auto habe?

Rock: Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass man bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen fahren darf. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Außerdem muss er dann sein Fahrzeug stehen lassen bis die Fahrbahn nicht mehr winterlich ist. Im Falle eines Unfalls erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro.

 

Und wie sieht es mit der Profiltiefe oder dem Alter der Reifen aus?

Rock: Hier sind als Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen den Reifensatz zu wechseln, sobald die Profiltiefe vier Millimeter erreicht. Dies gilt sowohl für Sommer- als auch für Winterreifen, da sie schon bei diesem Wert spürbar schlechter haften, wenn die Fahrbahn nass ist. Ich würde meine Reifen nach spätestens acht Jahren wechseln, egal welche Profiltiefe sie haben. Die Gummimischung altert mit den Jahren. Diese Empfehlung geben auch die Automobilclubs. Eine gesetzliche Verpflichtung hierfür gibt es allerdings nicht. Anhand der DOT Nummer auf dem Reifen kann man das Herstellungsdatum erkennen. Die letzten vier Ziffern der DOT-Kennzeichnung stehen für die Herstellungswoche und das Herstellungsjahr.

 

Werden abgefahrene Reifen auch von der Polizei bei Kontrollen geahndet?

Rock: Natürlich und das sogar sehr konsequent, da hier die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt ist. Der Bußgeldkatalog sieht für abgefahrene Reifen Strafen zwischen 60 und 75 Euro vor. Auch hier gibt es einen Punkt in Flensburg. Im Falle eines Unfalls erhöht sich das Bußgeld sogar auf 90 bis 110 Euro, zusätzlich zur Strafe für das unfallursächliche Fehlverhalten.

 

Wann kann man dann getrost die Sommerreifen aufziehen?

Rock: Da es letztlich ja egal ist, ob ich meine Winterreifen oder meine Sommerreifen abfahre, würde ich bis Mitte April warten und natürlich den Wetterbericht beobachten. Sind niedrige Temperaturen vorhergesagt, warte ich lieber noch eine Woche.

ELKE BODENDÖRFER

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