Rother Polizist klärt auf: Sind Winterreifen Pflicht?

1.12.2020, 15:51 Uhr
Von O bis O (Oktober bis Ostern) ist das Sprichwort: Reifen sollten im Winter immer gewechselt werden.

© Tobias Hase, dpa-tmn Von O bis O (Oktober bis Ostern) ist das Sprichwort: Reifen sollten im Winter immer gewechselt werden.

Christian Trelka, Stellvertretender Polizeidienststellenleiter in Roth zum aktuellen Wintereinbruch und der damit zusammenhängenden Bestimmungen zum Fahren mit Winterreifen:

Christian Trelka, Stellvertretender Polizeidienststellenleiter in Roth klärt auf. 

Christian Trelka, Stellvertretender Polizeidienststellenleiter in Roth klärt auf. 

„Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Aber bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Frost, Eis oder Schnee darf man nur noch mit Reifen unterwegs sein, die eine M+S (Matsch und Schnee) Kennzeichnung haben und natürlich auch noch nicht abgefahren sind.


Worauf Sie beim Wechsel auf Winterreifen achten müssen


Wer trotzdem ohne Winterreifen unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer dazu auch noch den Straßenverkehr behindert, weil er zum Beispiel quer zur Fahrbahn steht, muss 80 Euro berappen.

Wenn man jemand anderen gefährdet durch eine Rutschpartie, zahlt man 100 Euro. Am teuersten wird es bei einem Unfall, wenn man einen Fremdschaden verursacht. Da werden 120 Euro fällig und es gibt einen Punkt beim Verkehrszentralregister in Flensburg.“

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