Speed-Händler hinter Gittern

4.5.2012, 00:00 Uhr

Der HartzIV-Empfänger hatte zwischen April 2008 und Juli 2011 von einem Drogendealer aus Schwabach in mindestens 35 Fällen bis zu fünf Gramm der gefährlichen Droge Crystal Speed gekauft, um den Großteil an einen Kunden
aus Berching weiterzuverkaufen. Den Rest hat er angeblich selbst konsumiert.

Außerdem entdeckte die Kripo Schwabach bei einer Wohnungsdurchsuchung, dass er auch Cannabis in kleinen Mengen anbaute. Der Hilpoltsteiner ist einer von 51 Leuten, die der Schwabacher Drogendealer, der seit Juli 2011 für vier Jahre und vier Monate im Gefängnis sitzt, im Zuge der Ermittlungen belastete – trotzdem winkten sich die beiden vor Gericht noch freundlich zu.

Geständig

Der 40-Jährige räumte gleich zu Beginn der Verhandlung alle Tatvorwürfe ein und gab sogar noch den ein oder anderen Fall mehr an. Die Übergabe der Drogen habe meist in Eckersmühlen in einer Wohnung, am Rother Bahnhof oder in Hilpoltstein in seiner eigenen Wohnung stattgefunden. Dort gab der Angeklagte die Drogen weiter an seinen Berchinger Kunden, dessen Namen er vor Gericht auch gleich preis gab — ein weiterer Fall.

Und nicht nur das: Der Hilpoltsteiner hatte erst am Morgen seinem Pflichtverteidiger einen Zettel mit 30 Namen überreicht, die im Zusammenhang mit der Drogengeschichte stehen. Noch in der Verhandlung wurde die Liste einem Kripo-Beamten übergeben, der als Zeuge geladen war. Leicht möglich, dass zu den rund 140 bislang ermittelten Personen noch weitere dazukommen.

Keine Chance auf Bewährung

Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe. Da der Angeklagte bereits fünf Vorstrafen aufzuweisen hatte und während der Tatzeit unter laufender Bewährung stand, ebenfalls wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln, kam für den Staatsanwalt keine Bewährungsstrafe mehr infrage. Das Schöffengericht zog sich zur Beratung zurück und folgte schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft, sodass der 40-Jährige ins Gefängnis muss.

„Wer so eine gefährliche Droge in den Handel bringt, ist mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen“, meinte Richterin Andrea Neubauer. Außerdem gebe es für den Angeklagten, der seit 2007 arbeitslos ist, keine günstige Sozialprognose. „Im Crystal-Bereich schütteln sich die Händler und Konsumenten und machen nach Verurteilungen trotzdem einfach weiter“, ist sich die Richterin sicher.

Und sie macht auch kein Geheimnis daraus: Im Raum Schwabach-Roth gebe es ein „hervorragendes Netz an Herstellern und Konsumenten“. Polizei und Gerichte werden damit wohl noch länger beschäftigt sein.

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