Staatsanwaltschaft und Gericht lehnen Bewährung ab

31.10.2019, 13:49 Uhr

Wie Gerichtssprecher Friedrich Weitner und Kristine Eberlein als Vertreterin der beiden Opfer, die als Nebenklägerinnen auftreten, gegenüber der Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung übereinstimmend erklärten, kam es jedoch nicht zu einer Verständigung: Staatsanwaltschaft und Gericht sahen dafür keine Möglichkeit.

Erleichterung für die Opfer

Die Verteidigerin des Angeklagten gab eine Erklärung ab, wonach der Mann aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die ihm zur Last gelegten mindestens fünf sexuellen Übergriffe gegen die zum Tatzeitraum zwischen fünf und zwölf Jahre alten Mädchen, die sich von 2005 bis 2010 im Landkreis Roth abgespielt haben sollen, einräumt. Und auch den Besitz von über 10.000 kinderpornographischen Bildern und Videos, die Ermittler in der Wohnung des Mannes gefunden hatten.

Zur Beweisaufnahme nahm die Kammer einzelne der Dateien in Augenschein – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dazu wurde außerdem ein Sachverständiger gehört. Wie Eberlein erklärte, werden die Opfer vor Gericht zwar aussagen müssen, allerdings nicht in der Breite und Tiefe, die notwendig geworden wäre, wenn es kein Geständnis gegeben hätte: "Das wird für die beiden eine große Erleichterung sein".