Volksverhetzung: Wider die Menschenwürde

25.1.2019, 16:36 Uhr
90 Tagessätze zu 40 Euro Geldstrafe sollte Wolfram H. wegen seiner kruden Äußerungen bezahlen. Dies sah er allerdings nicht ein.

90 Tagessätze zu 40 Euro Geldstrafe sollte Wolfram H. wegen seiner kruden Äußerungen bezahlen. Dies sah er allerdings nicht ein.

"Ich bekomme ständig Nachrichten wegen meinem Hund, der am Wochenende zwei Somalier, drei Pakistaner und vier Türken getötet hat – zum letzten Mal: Er ist nicht verkäuflich!" – Diesen Text und ein dazu "passendes" Foto hatte Wolfram H. im Januar 2017 an eine WhatsApp-Gruppe verschickt, die aus mindestens zehn Angehörigen seiner Firma bestand. Der Staatsanwalt sah darin eine Gesetzesverletzung, die geeignet sei, "den öffentlichen Frieden zu stören und die Menschenwürde anderer anzugreifen". Der 45-Jährige habe Teile der Bevölkerung "beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet".

90 Tagessätze zu 40 Euro Geldstrafe sollte Wolfram H. ob seiner kruden Äußerungen bezahlen, doch er sah es nicht ein.

Zwei Verfahren gegen Mitarbeiter der Firma seien eingestellt worden, argumentierte Verteidiger Ernst-Anton Eder (Schwabach). Zudem wäre davon auszugehen, dass die Nachricht nicht über den Personenkreis der WhatsApp-Gruppe hinausging. Bei Facebook wäre das anders, meinte der Anwalt.

Ein Argument, dem weder der Staatsanwalt, noch die Richterin folgen mochten. "Sie haben keinen Einfluss mehr, wie sich das verteilt", war der Vertreter der Anklagebehörde überzeugt und auch Dr. Martin wusste, dass WhatsApp-Nachrichten ja weitergeleitet werden können. Sie machte darauf aufmerksam, dass bei einer Volksverhetzung eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten zu verhängen ist und empfahl dem Verteidiger, sich noch einmal mit seinem Mandanten zu beraten.

Nach kurzer Unterbrechung meinte Anwalt Eder, dass ja von einer Verurteilung auszugehen sei. "Wir wollen kein Risiko eingehen und den Rechtsfrieden wieder einkehren lassen", sagte der Verteidiger und zog den Einspruch zurück.

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