In der Natur lassen

Warnung des Bunds Naturschutz: Darum sollten Weidenkätzchen nicht abgeschnitten werden

13.3.2023, 09:00 Uhr
Der Bund Naturschutz ruft dazu auf, Weidenkätzchen zu schonen, denn sie sind eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten. Diese Honigbiene holt sich den Nektar einer Salweide.

© Johannes Selmansberger/Bund Naturschutz Der Bund Naturschutz ruft dazu auf, Weidenkätzchen zu schonen, denn sie sind eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten. Diese Honigbiene holt sich den Nektar einer Salweide.

Palmkätzchen, auch Weidenkätzchen genannt, sind im Frühling und zur Osterzeit als Deko beliebt. Auch Wildblumen für einen schönen Strauß abzuschneiden ist verlockend, damit schadet man aber Bienen und anderen Insekten.

Die Kreisgruppe Roth des Bundes Naturschutz in Bayern bittet gerade im Frühling um Rücksicht auf die Natur: "Wildbienen und Schmetterlinge brauchen im Moment jede Nahrungsquelle. Die blühenden Weiden oder Schlüsselblümchen sind mit ihrem Pollen und Nektar in dieser noch blütenarmen Zeit ganz wichtig", appelliert Richard Radle, Geschäftsführer der BN-Kreisgruppe. "Genießen Sie die Schönheit der aufblühenden Natur und das Brummen und Summen an den Kätzchen am besten in der Natur."

Wichtige Nahrung für Insekten

Etliche blühende Weidenarten sind für die Insekten, die schon unterwegs sind, eine wichtige Nahrungsquelle. Derzeit blühen nämlich noch nicht allzu viele Pflanzenarten. Insbesondere die Bienen brauchen nach dem Winter dringend Energie für den Aufbau der Bienenvölker. Gerade die Salweide mit ihren flauschigen Kätzchen ist wegen ihrer frühen und sehr reichen Blüte bei Insekten beliebt. Für Honigbienen ist sie die erste Massennahrung und Vogelarten wie der Zilpzalp oder Meisenarten saugen den nahrhaften Nektar gerne.

Später im Jahr sind auch die Blätter beliebt, allein die Salweide dient für die Raupen von 37 Schmetterlingsarten als Nahrungspflanze. In der Natur kommt die Salweide als Pionierart gerne an Waldrändern oder lichten Waldstellen vor. Insgesamt gibt es etwa 500 Arten von Weiden, wovon 30 in Mitteleuropa heimisch sind.

Mit Frühlingsbeginn sind erste Wildbienen, Honigbienen, aber auch Schmetterlinge wie Zitronenfalter oder Kleiner Fuchs, die als Schmetterling überwintert haben, schon unterwegs. "Sie sind nach dem Winter geschwächt und auf jede Nahrungsquelle angewiesen", erklärt Radle. "Fast 60 Wildbienenarten besuchen in Süddeutschland blühende Weidenkätzen, um dort Pollen zu sammeln. Davon sind zehn Arten ausschließlich auf Weiden angewiesen. Im Jahresverlauf nutzen über 1000 Insektenarten die Weiden."

Lieber Forsythien als Weidenkätzchen

Um Wildbienen und andere Insekten zu schützen, kann man für den Osterstrauß auf Forsythien zurückgreifen, so der Rat der BN-Kreisgruppe Roth: "Für die Wohnung können Zweige der Forsythien aufgestellt werden. Denn sie produzieren weder Nektar noch Pollen und sind für Insekten damit wertlos", erklärt Radle.

Auch Gartenbesitzer können viel für Insekten tun: Sie können verschiedene heimische Sträucher und Kräuter pflanzen, die möglichst weit über das Jahr verteilt blühen und Nektar und Pollen bieten. Im Frühjahr bieten neben Weiden zum Beispiel Schlüsselblumen, Lungenkraut, Lerchensporn oder Sträucher wie die Kornelkirsche und die Schlehe für Insekten wichtige Nahrung.

Nach Art. 16 (1) des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile) ist es verboten, "Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich Ufergehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen". Erlaubt ist lediglich ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses. "Erhebliche Beeinträchtigungen” sind nach der Rechtsprechung mehr als bloß "geringfügige Beeinträchtigungen”. Man darf also ein paar Äste abschneiden, aber auch nicht mehr.

Naturschutzgesetz für wilde Pflanzen

Zudem gilt das generelle Verbot des Bundes-Naturschutzgesetzes, §39 (1). Demnach ist es verboten, in mehr als geringen Mengen "wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten". (Handstrauß-Regelung).

Für Gehölze gilt zudem §39 (5): "Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen."

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