Sanierung des Seligenportener Feuerwehrhauses verschiebt sich

5.3.2021, 14:19 Uhr
Das Feuerwehrhaus in Seligenporten soll erweitert werden. Doch die Pläne erhielten beim ersten Anlauf nicht die Zustimmung der Regierung.

© Günter Distler Das Feuerwehrhaus in Seligenporten soll erweitert werden. Doch die Pläne erhielten beim ersten Anlauf nicht die Zustimmung der Regierung.

Das Problem versteckt sich hinter dem Terminus „Schwarz-weiß-Trennung“. Heißt, dass Umkleide- und Duschräume für die Wehrkräfte direkt an die Fahrzeughalle anschließen müssen. Damit diese nicht mit womöglich schadstoffbelasteter Ausrüstung quer durch das Feuerwehrhaus stapfen.
Genau das wäre aber in Seligenporten trotz Umbaus der Fall gewesen. Zur Erinnerung: Die Wehr erhält ein neues Fahrzeug, weshalb es einer größeren Unterstellmöglichkeit bedarf. Deshalb sollte das Feuerwehrhaus umgebaut werden. Dabei sollte dort auch ein Jugendraum untergebracht werden im Dorfgemeinschaftshaus, das das Feuerwehrhaus umschließt. Der Jugendraum wird bezuschusst, dafür braucht es aber einen Aufzug in den ersten Stock, der wieder kostet.

Umkleide an der falschen Stelle

Doch das ist derzeit zweitrangig, denn die Regierung lehnt die Umbaupläne in ihrer jetzigen Form ab, sagte Bürgermeister Michael Langner den Mitgliedern des Bauausschusses, der in der Dreifachturnhalle der Schule tagte. Die Einsatzkräfte müssten nach dem Einsatz in die Umkleide kommen, ohne durch andere Räume zu kommen. Um das zu erreichen, sagte Langner, soll nun das Feuerwehrhaus um drei Meter erweitert werden. Im Haus wandert das Kommandanten-Büro, die Umkleiden schließen künftig direkt an die Fahrzeughalle an.

Dadurch könnte auch der Jugendraum runter vom Dachgeschoss, das würde zudem den Aufzug ersparen. Das alles, gab Langner zu, sei jetzt mit heißer Nadel gestrickt, aber so könnte es gehen. Er bat den Bauausschuss, in dieser Sonder-Situation der Verwaltung die Erlaubnis zu geben, alles umzuplanen und diese Pläne anschließend, samt Jugendraum an anderer Stelle, direkt in den Marktrat weiter zu geben.

Areal gehört noch der Kirche

Die Verwaltung plane da auf Grund, der ihr noch gar nicht gehöre, sagte ein Marktrat. Das Areal gehöre doch der Kirche. Es sei nicht reell, unter diesen Bedingungen die Planung fortzuführen. Erst, wenn der Grund in Gemeindebesitz sei, könne es weiter gehen. Das stimme, sagte Bürgermeister Langner, aber um möglichst schnell voran zu kommen, werde gleichzeitig geplant und verhandelt. „Ich gehe fest davon aus, dass wir das mit dem Grund hinbekommen.“

Trotzdem stellte der Rat den Antrag, erst dann weiter zu planen, wenn die Grundstücksfrage geklärt sei. Damit konnte er sich bei der Abstimmung allerdings nicht durchsetzen. Langner erhielt im Anschluss daran auch die Erlaubnis, die Pläne voranzutreiben und dann dem Marktrat vorzulegen.
Das Cafe Raimond in Pyrbaum ist schon lange Geschichte. Jetzt aber wird es endgültig begraben: Für die Räume des legendären Tanzcafes habe die Besitzer eine Nutzungsänderung beantragt. Aus Wirtschaftsräumen samt Kegelbahn im Untergeschoss des Hauses sollen nun Wohnräume werden. Die Zahl der Stellplätze vor dem Haus sei ausreichend, sagte Bürgermeister Langner, dem Antrag mithin statt zu geben. Das Haus verändere sich nach außen hin auch nicht.

Einen Punkt später ging es um dieselbe Immobilie: Das Flachdach des Wohnblockes über der einstigen Kultkneipe soll ein Walmdach mit einer Neigung von 22 Grad bekommen; die Gebäudehöhe steige damit von 11,50 auf 14 Meter. Und damit die Hoffnung, dass endlich kein Wasser mehr durch das Dach tropfe. Der Ausschuss stimmte zu.

Von der Tagesordnung verschwunden

Von der Tagesordnung verschwunden war der letzte Punkt, die Bauvoranfrage für ein Senioren- und Pflegeheim im Klosterhof in Seligenprten. Toni Bauer, der es errichten will, hatte die Anfrage am Morgen vor der Sitzung zurück gezogen, weshalb der Punkt auch nicht weiter debattiert wurde. Wobei Bauer, wie die Sitzungsunterlagen zeigten, einen schweren Stand gehabt hätte. Denn das bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte den Bau infrage gestellt. „Der beabsichtigte Neubau würde, wie bereits vor Ort im Beisein von Vertretern des Marktes erläutert, aus Sicht des BLfD alleine durch sein Volumen und den äußerst sensiblen Standort selbst bei denkmalverträglicherer Detailgestaltung eine erhebliche Beeinträchtigung der historischen Klosteranlage darstellen und seine seit Jahrhunderten erlebbare Fernwirkung drastisch zum Nachteil verändern.
Aus gewichtigen Gründen des Denkmalschutzes lehnt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege daher den vorliegenden Antrag auf Vorbescheid und den darin skizzierten Neubau mit Nachdruck ab.“ Das Amt wisse um die Notwendigkeit von Pflegeplätzen im ländlichen Raum, doch an diesem Standort überwögen die denkmalpflegerischen Belange. Da der Antrag vom Bauwerber zurückgezogen worden war, entfiel jede Diskussion und Entscheidung.
Abschließend machte Bürgermeister Langner die Räte noch auf die Änderung des bayerischen Baugesetzbuches zum 1. Februar aufmerksam. Um die Nachverdichtung im Innenraum von Orten zu fördern, seien die Abstandflächen massiv nach unten korrigiert worden. Statt der einfachen Höhe des Gebäudes sei der Mindestabstand auf 0,4 oder mindestens drei Meter reduziert worden. Wenn eine Kommune das für zu wenig halte, könne sei für begrenzte Gebiete eine eigene Satzung erlassen, die das dann aber begründen müsse. Im Moment sei die Empfehlung, erst einmal abzuwarten, bis es erste Urteile vor Verwaltungsgerichten gebe. Die Verwaltung werde dem Rat anhand ausgewählter Vorschläge die Auswirkungen der Reform zeigen, dann erst sollte entschieden werden.

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