50 Schwerbewaffnete sichern Reichsbürger-Prozess ab

27.1.2017, 12:24 Uhr
50 Schwerbewaffnete sichern Reichsbürger-Prozess ab

© Foto: Gerner

An jenem 19. Oktober sollte vor dem Amtsgericht Schwabach auch der Prozess gegen Franz K. (Name geändert) stattfinden. Doch der Angeklagte war damals nicht gekommen. Er tauchte stattdessen unter, und blieb zwei Monate lang verschwunden, ehe er bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle in München geschnappt wurde.

Seither sitzt K. in Haft. In Handschellen wird er am Freitag in den Sitzungssaal geführt. Das ist ungewöhnlich für jemanden, der sich keines Kapitalverbrechens schuldig gemacht hat. Der 58-Jährige Pyrbaumer ist vor Gericht jedoch kein Unbekannter. Mehrfach stand er seit 2013 vor den Richtern. In Neumarkt, Hersbruck und Schwabach. Es ging immer um das selbe Delikt: Fahren ohne Führerschein. Andere Straftaten wie Betrug und verweigerte Unterhaltszahlungen liegen schon viel weiter zurück.

2013 jedenfalls hat ihn das Amtsgericht Neumarkt für ungeeignet befunden, ein Fahrzeug zu führen und seinen Schein eingezogen. K. störte das nicht. Er setzte sich weiter ans Steuer – und wurde immer wieder erwischt. Zuletzt bei einer Routinekontrolle im Frühjahr 2016 in Roth, dort wo seine Lebensgefährtin zu Hause ist.

Mit Fantasiepapieren unterwegs

Doch K. sieht sich im Recht. Erstens habe er als Autofahrer nie jemanden gefährdet, geschweige denn verletzt. Zweitens sei er gar nicht die jurisitische Person Franz K., sondern "Franz aus der Familie K.", der sich nicht dieser "außerstaatlichen Gerichtsbarkeit" unterwerfe. Und drittens besitze er ja entsprechende Dokumente.

Die Fantasiepapiere weisen den 58-Jährigen als Mitglied des "Bundesstaats Bayern Deutsches Reich" aus. Mehr noch: In dieser Bewegung firmiert der Oberpfälzer als eine Art Außenminister. Als solcher habe er Diplomatenstatus und genieße politische Immunität. Es dürfe also, so seine krude Weltanschauung, gar nicht gegen ihn verhandelt werden.

Dumm nur für Franz K: Den "Bundesstaat Bayern Deutsches Reich" gibt es nach allgemein gültiger Auffassung nicht, und viele Zuhörer im Gerichtssaal fragen sich an diesem Freitag, ob K. das, was er da schriftlich und mündlich von sich gibt, wirklich glaubt. Oder ob er eine Rolle spielt, aus der er schlicht nicht mehr herauskommt.

Dreiseitige Erklärung

K. ist, wenn man ihn im Gerichtssaal so sieht, kein unsympathisch wirkender Mann. Groß, schlank, gepflegt. Anders als der Georgensgmünder Todesschütze Wolfgang P., dessen Austritt aus der Bundesrepublik Deutschland K. mit Unterschrift und Fingerabdruck bezeugt hat, wird er nie ausfällig. Mit Birgit Eckenberger hat er allerdings auch eine Richterin, die ihn bis zu einem gewissen Grad gewähren lässt. So darf K. während des gesamten Prozesses stehen bleiben, und eine dreiseitige Erklärung des Angeklagten, in der seine seltsame Weltanschauung deutlich wird, liest Eckenberger Wort für Wort vor. Nur als K. in seinem Schlusswort die bundesdeutsche Justiz der "organisierten Kriminalität" bezichtigt, schreitet die Richterin ein. "Noch ein Wort in diese Richtung, und ich lasse Sie bis zur Urteilsverkündung des Saales verweisen."

Keine Überraschung

Das Urteil ist dann keine Überraschung. Weil er vielfach vorbestraft ist und noch im Gerichtssaal ankündigt, auch künftig ohne bundesdeutschen Führerschein mit dem Auto fahren zu wollen, brummt ihm Richterin Eckenberger eine achtmonatige Haftstrafe ohne Bewährung auf. Einen neuen Führerschein kann er frühestens nach zweieinhalb Jahren wieder beantragen. "Wer die Bundesrepublik Deutschland negiert, ist nicht geeignet ein Kraftfahrzeug zu führen", hält ihm die Richterin vor. Die zweieinhalb Jahre Sperrfrist bezeichnet Eckenberger als "Zeit zur Nachreife".

Sie bleibt mit ihrem Urteil knapp unter der Forderung des Staatsanwaltes, der für eine neunmonatige Haftstrafe plädiert hat, weil es einfach nichts gebe, was man zugunsten des Angeklagten aufführen könne. Seinen Namen will der junge Jurist den zahlreich anwesenden Medienvertretern lieber nicht geben. "Nicht in diesem Fall", bittet er um Verständnis. Ein Beleg mehr, warum dieser Prozess im Amtsgericht keine alltägliche Veranstaltung ist.