Ärger über Missachtung von Eltern-Kind-Parkplätzen

28.7.2020, 15:40 Uhr
Ärger über Missachtung von Eltern-Kind-Parkplätzen

© Foto: Thomas Correll

Mütter von Kleinkindern kennen die Situation: Der Einkauf erledigt sich nicht von alleine, das Leergut muss weg, das Kind wiegt zehn Kilo, die Trage nochmal fünf dazu und der Parkplatz vor dem Supermarkt ist voll. Ja, ganz hinten wären noch ein paar Plätze. Aber was ist mit den extra ausgeschilderten Mutter-Kind-Parkplätzen? Die sind ebenfalls voll, gerade steigt ein Mann aus seinem Wagen. Ohne Frau. Ohne Kind. Man kann da schon eine Wut bekommen.

Kein Einzelfall

Nina Rebmann hat uns diese Erfahrung geschildert, es handelt sich nicht um einen Einzelfall, wie sie sagt. Die 33-Jährige aus Wendelstein hat einen eineinhalb Jahre alten Sohn – der mittlerweile mehr als zehn Kilo wiegt, was die Sache nicht einfacher macht. "Die Parkplätze, die speziell für Frauen beziehungsweise Familien markiert sind, werden regelmäßig von Kunden ohne Kindern im Auto besetzt", sagt sie. "Lauffaule, die sich wahrscheinlich freuen über den kurzen Weg in den Laden."

 

Sie habe mehrfach versucht, die Männer "freundlich darauf hinzuweisen, dass es schön wäre, wenn sie den Parkplatz das nächste Mal für eine Mama frei halten". Diese würde sich sicher darüber freuen. "Ist mir doch egal", sei noch die harmloseste Antwort gewesen, oft habe sie sich regelrecht beschimpfen lassen müssen, erzählt Rebmann.

Ihr ist es wichtig, Aufmerksamkeit für das Problem zu schaffen. Die Ausrede, Mann habe nicht gesehen, dass es sich um einen extra markierten Familien-Parkplatz handle, höre sie oft. Und "leider kenne ich sehr viele Mamas, die ähnliches erleben wie ich".

Keine Handhabe

Das Problem ist: "In der Straßenverkehrsordnung gibt es keine Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplätze." Das antwortet Schwabachs Stadtsprecher Jürgen Ramspeck auf die entsprechende Tagblatt-Nachfrage. "Insofern kann man sich beim Einhalten der Vorgabe (leider) immer nur auf Freiwilligkeit berufen." Für die Einhaltung gebe es keine Handhabe seitens der Stadt.

Das ist aber nur die rechtliche Seite der Sache. Denn die Stadt "appelliert natürlich an die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, hier Rücksicht auf diejenigen zu nehmen, für die die Parkplätze gedacht sind", betont Ramspeck.

Anders verhält es sich bei Behindertenparkplätzen, die in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen sind. Hier könne man kontrollieren und tue das: "Nicht berechtigte Parker werden auch von der Polizei abgeschleppt."

Bei privaten Parkplätzen sei es so, dass eine polizeiliche Überwachung auf Wunsch des Eigentümers durchgeführt werden kann. Beispielsweise der ORO-Parkplatz ist so ein Fall. Doch auch auf Parkplätzen in Privatbesitz gilt: Das korrekte Benutzen von Frauen- oder Eltern-Kind-Parkplätzen kann nicht erzwungen werden.

9 Kommentare