Bewährungsstrafe für notorische Zündlerin

13.6.2017, 13:00 Uhr
Bewährungsstrafe für notorische Zündlerin

© Thomas Correll

Insgesamt fünf Brandlegungen warf Staatsanwalt Paul Vogt der Frau aus dem südlichen Landkreis vor. Dazu kam der Vorwurf der Vortäuschung einer Straftat, denn Sabina M. alarmierte am 14. Juli vergangenen Jahres die Polizei und gab an, von einem Mann mit einem Messer angegriffen und verletzt worden zu sein. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sie die Geschichte erfunden und sie sich die Verletzungen selbst zugefügt hatte. "Aufmerksamkeit wollte ich", sagte die Angeklagte auf die Frage von Richterin Dr. Andrea Martin, was sie zu dieser Aktion veranlasst hat.

Beginn Oktober 2014

Die Vorfälle mit den Bränden in Wendelstein, dem früheren Wohnort der Angeklagten, begannen im Oktober 2014. Da zündete Sabina M. den Kinderwagen einer Nachbarin an, wodurch auch die Balken eines darüberliegenden Balkons Feuer fingen. Schaden: rund 2000 Euro.

Nach einer Pause brannte am 3. Juni vergangenen Jahres eine Blumenampel, die unter dem Vordach des Mehrfamilienhauses aufgehängt war. Schaden 150 Euro. Am 12. Juli verkokelte ein Teil eines Fliegengitters am Fenster einer Nachbarin. Schaden 10 Euro. Am 20. Juli schüttete die 49-Jährige Bioethanol auf die Terrasse derselben Frau und warf Zündhölzer hinterher. Sonnenschirm und Gartenmöbel wurden dabei beschädigt. Schaden 1050 Euro.

Rechtsgespräch

Unmittelbar nach der Verlesung der Anklageschrift beantragte Rechtsanwalt Jochen Horn (Nürnberg) ein Rechtsgespräch. Das führte zu dem Ergebnis, dass Sabina M. bei einem Geständnis mit einer Bewährungsstrafe von mindestens einem Jahr sechs Monaten und höchstens einem Jahr und neun Monaten rechnen könne. Als Auflage wurden 150 Sozialstunden vereinbart.

In der Beweisaufnahme vertiefte sich der Eindruck der psychischen Instabilität der Angeklagten. Gutachter Dr. Thomas Lippert sprach von wiederkehrenden depressiven Episoden und Alkoholmissbrauch, was zu einer Minderung der Steuerungsfähigkeit geführt haben könnte. Immerhin wurden bei Sabina M. bei einem Blutalkoholtest einmal 1,8 Promille gemessen und einmal 2,3 Promille rückgerechnet.

Gesundheitsamt eingeschaltet

Die Nachbarin, durch die Vorfälle "extremst genervt", bestätigte nicht nur die Vorwürfe der Anklage. Sie berichtete auch von ihren Sorgen um die 49-Jährige, die ihrer Meinung nach Hilfe brauchte. Deshalb habe sie sogar das Gesundheitsamt informiert.

Sabina M. hat bereits eine ambulante Therapie hinter sich, trinkt keinen Alkohol mehr und hat die Zusage zur Behandlung in einer Fachklinik.

Nach Abwägung aller Aspekte beantragte Staatsanwalt Paul Vogt – wie erwartet – ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie die vereinbarten 150 Sozialstunden als Auflage. Anwalt Horn meinte – wie erwartet – dass ein Jahr und sechs Monate und die Arbeitsauflage genug wären. Das Schöffengericht einigte sich auf ein Jahr und sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (drei Jahre) plus die 150 Sozialstunden. Die sollte Sabina M. noch vor Antritt ihrer Therapie ableisten.

Nicht zu erklären

"Nicht erklärbar" war es für die Vorsitzende Richterin Dr. Andrea Martin, warum Menschen wie Sabina M. solche Straftaten begehen. Es sei richtig und wichtig, dass sich die 49-Jährige "auf den Weg macht, um wirklich herauszufinden, was passiert ist, dass es so weit gekommen ist." Dass Sabina M. in zwei Fällen selbst die Polizei rief, dass sie geständig war, sich entschuldigt und den Schaden beglichen hat, verbuchte sie zudem auf der Habenseite. Sie sprach aber auch von einer "enormen Belastung der Mitbewohner" durch die fünf Brandlegungen und von massiven Einsätzen, die Polizei und Feuerwehr gebunden hätten.

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