Die Stadt Schwabach reißt die 35er-Marke

18.10.2020, 16:10 Uhr

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Schwabach bei Covid-19-Erkrankungen ist über den Signalwert von 35 Personen pro 100 000 Einwohnern gestiegen (Landkreis Roth: 26,8). Deswegen haben für die Stadt Schwabach am Sonntag, 0 Uhr, nach neuester Infektionsschutz-Maßnahmen-Verordnung ein Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen gegriffen.

Zahlen dauernd beobachtet

Diese Maßnahmen enden erst, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 35 wieder unterschreitet. Die Infektionszahlen werden permanent beobachtet und täglich neu bewertet. Am Samstagvormittag lag die maßgebliche Sieben-Tage-Inzidenz laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-sicherheit bei 43,92 (am Samstag).

Die Anzahl der Teilnehmer privater Treffen in öffentlichen, angemieteten geschlossenen Räumen oder in privaten Räumen (wie zum Beispiel in Wohnungen) wird auf bis zu zehn Personen oder maximal zwei Haushalte beschränkt. Das gilt insbesondere auch für Familienfeiern wie Geburtstage und Hochzeiten.

Maskenpflicht in Gebäuden

In allen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie zum Beispiel Stadtverwaltung, Gerichte, Bahnhöfe und so weiter, gilt auf Begegnungs- und Verkehrsflächen sowie in Fahrstühlen Maskenpflicht.

Ob und gegebenenfalls wo eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen zum Tragen kommt, wird die Stadtverwaltung Anfang kommender Woche festlegen. Gleiches gilt auch für ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen gilt auch für Schulen, mit Ausnahme von Grundschulen, sonstige Bildungsstätten (wie zum Beispiel Erwachsenenbildung), für Zuschauer bei Sportveranstaltungen sowie Teilnehmer von Tagungen, Kongressen und Messen. Die Regelung gilt auch für Museen, Konzerte, Lesungen, Kinos und sonstige Ausstellungen. Dabei gilt die Pflicht zum Maskentragen auch für den Aufenthalt am Sitzplatz.

Sperrstunde: 23 Uhr

Für Gaststätten wird die Sperrstunde auf 23 Uhr vorverlegt. In der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr ist an Tankstellen der Verkauf von Alkohol verboten. Dieses Verkaufsverbot gilt auch für Lieferdienste.

Schüler an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe fünf sind grundsätzlich zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichts verpflichtet. An den Grundschulen muss im Unterricht keine Maske getragen werden.

Nachverfolgbarkeit sichern

Es können weiterhin alle Kinder die Kitas besuchen. Soweit die Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzten, müssen feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit im Falle eines Ausbruchs zu gewährleisten. Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Kinder können weiterhin auch bei nur leichten Krankheitssymptomen die Kitas besuchen.

Die Maßnahmen sind aufgrund der Infektionslage notwendig. Die bisherigen Infektionen der Schwabacher können vor allem auf Reisen und der Teilnahme an Familienfeiern zurückgeführt werden. Für einen Zusammenhang mit Veranstaltungen, wie dem Schwabacher Herbst oder dem Regionalmarkt, gibt es keine Anzeichen.

OB lobt die Schwabacher

Dazu Oberbürgermeister Peter Reiß: "Die Schwabacher haben sich insgesamt sehr vernünftig verhalten. Ich appelliere an alle, dies auch in den nächsten Wochen und Monaten zu tun. Nur so können wir alle gemeinsam die Pandemie in den Griff bekommen.

Die aktuellen Zahlen (Sonntagnachmittag, 16 Uhr): Gesamtfälle: 149, derzeit Infizierte: 21. Todesfälle: 2, Genesene: 126

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