„Für den Lebensalltag“: dreifache Mutter beklaute Chefin

7.11.2014, 09:14 Uhr

Mindestens 109 Mal hat die 33-jährige Inna F. (Name geändert) in die Kasse ihrer Arbeitgeberin gegriffen und damit einen Schaden in Höhe von 6403 Euro angerichtet. Die Besitzerin einer Reinigung in Schwabach beteuerte vor dem Amtsgericht, dass es sehr schwer war, ihrer Mitarbeiterin auf die Schliche zu kommen. Sie sei einfach raffiniert vorgegangen.

Mit Minusbuchungen hat Inna es geschafft, ihre Chefin hinters Licht zu führen. Das Gericht vermutete, dass die dreifache Mutter auch schon in den Vorjahren in die Kasse gegriffen hatte. Doch das nachzuweisen war nicht möglich.

So standen nur die Delikte aus diesem Jahr zur Debatte. Und Inna F. wollte sich zunächst gar nicht zu den Vorfällen im Gerichtssaal äußern. Ihr Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Stephan Stärzl, gab dann aber ob der Verschlossenheit seiner Mandantin an, dass sie die Vergehen aus 2014 eingestehe. Beträge in Höhe von 50 bis zu 160 Euro hatte sie umgebucht und dann aus der Kasse genommen.

Bockige Angeklagte

Die junge Frau, die beinahe bockiges Verhalten in der Verhandlung zeigte, räumte über ihren Rechtsanwalt ein, dass sie sich ihr Verhalten „selbst nicht erklären kann“. Das Geld habe sie aber nicht für Luxusausgaben verwendet, sondern für „den Lebensalltag und um Schulden abzubauen“. Der Mann sei arbeitslos, die finanzielle Decke der Familie knapp, erklärte Stärzl, und: „Es tut meiner Mandantin leid. Sie will den Schaden gutmachen.“

Wie das funktionieren soll, weiß niemand. Doch Staatsanwältin Katharina Kronas rechnete der 33-Jährigen das Geständnis hoch an und dass sie bereit ist, an die frühere Chefin die Schulden zurückzuzahlen. Man habe es der Angeklagten mit dem Kassensystem aber auch leicht gemacht, Geld abzuzweigen, meinte Kronas. Der Schaden sei dennoch nicht unerheblich, und die Frau sei einschlägig vorbestraft (drei Einträge im Bundeszentralregister).

Kronas forderte deshalb 18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und die Schadenswiedergutmachung in Raten zu je 100 Euro. Zudem sollte Inna F. einhundert Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Anwalt Stärzl plädierte für sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Von Sozialstunden wollte er absehen, da „meine Mandantin mit den drei Kindern im Alter von elf, sieben und fünf Jahren gut beschäftigt ist“.

18 Monate auf Bewährung

Die Richterin verurteilte die Frau dann mit Zustimmung der ehrenamtlich tätigen Schöffen zu tatsächlich 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, die auf drei Jahre ausgesprochen wurden. Von der Auflage der Sozialstunden sah sie wegen der drei Kinder ab. Dr. Martin sah den Griff in die Kasse gar als „gewerblichen Diebstahl“, denn „Frau F. hat es dauerhaft gemacht“. Das Vertrauen, das die Chefin der 33-Jährigen trotz der Ermittlungen in sie gesetzt habe, „wurde brutal missbraucht“, sagte die Richterin.

Eine positive Sozialprognose sah Dr. Martin nicht unbedingt. Und nachdem Inna F. wieder in einer Reinigung als Aushilfskraft arbeitet, gab ihr die Richterin mit auf den Weg, „dass ich hoffe, dass ich Sie wegen eines Vermögensdeliktes nicht mehr treffen muss“. Dann ginge ohne Haftstrafe nichts mehr.

Treffen wird sie die 33-Jährige freilich noch einmal am 13. November. Da wird gegen sie wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt verhandelt.

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