Haschisch aus Hessen: Polizei stoppt zwei Drogendealer

15.8.2014, 08:42 Uhr

Im Sommer 2013 erhielt der 50-jährige Schwabacher Walter W. (alle Namen geändert) vom 53-jährigen Gustavo F. aus Hessen das Angebot, zwei Kilogramm Haschisch für 5000 Euro zu erwerben. Walter W. lehnte jedoch zunächst ab.

Im September kam es dann doch noch zum Deal: Walter W. fuhr nach Hessen, um sich mit Gustavo F. und Max G. zu treffen. Von Letzterem erhielt der Schwabacher dann ein halbes Kilo der Droge und zahlte 1350 Euro.

Platten-Tausch

Wieder in Schwabach, bemerkte Walter W. die schlechte Qualität des Stoffes und beschwerte sich bei seinem Kontaktmann aus Hessen. Walter W. traf sich erneut mit Max G. und tauschte die Haschisch-Platte gegen eine mit höherer Wirkstoff-Konzentration.

Auf der Rückfahrt wurde er von der Polizei kontrolliert, und die Drogen wurden beschlagnahmt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden dann weitere 23 Gramm Haschisch gefunden, welche zu Walter W.s „Eigenbedarf“ dienten. Es wird angenommen, dass er rund 90 Prozent der 500 Gramm gewinnbringend verkaufen wollte, um den Rest dann selbst zu konsumieren.

Telefonate abgehört

Da das Handy des Schwabachers überwacht wurde, konnten die Gespräche mit Gustavo F. aufgezeichnet werden. So bot dieser Walter W. im Dezember einen weiteren Deal an. Demnach hätte er zwei „Autos“ im Angebot, also zwei Kilogramm Haschisch. Er und Max G. würden sich auch um den Transport nach Schwabach kümmern. Walter W. hatte allerdings nicht genug Geld, daher kam es nicht zu dem Handel.

Konkret vorgeworfen wurde den beiden Männern „Verbalhandel“, also die Anbahnung eines Rauschgiftgeschäftes, in zwei Fällen sowie eine tatsächlich realisierte Übergabe von Haschisch in erheblicher Menge.

Bewährung für Geständnis

Die Gerichtsverhandlung wurde für ein Rechtsgespräch zwischen der Richterin, dem Staatsanwalt und den Verteidigern der Angeklagten unterbrochen. Dabei wurde vereinbart, dass im Falle eines Geständnisses von Gustavo F. und Walter W. die Strafen zur Bewährung ausgesetzt würden.

Wegen der eindeutigen Beweislage und da davon auszugehen ist, dass die Angeklagten nicht in weitere Straftaten verwickelt sind, ließ sich Richterin Dr. Andrea Martin auf die Vereinbarung ein, nachdem auch noch ein Beamter der Schwabacher Kripo aufgrund seiner Ermittlungen das Geständnis mit Tatsachen untermauern konnte.

In seinem Plädoyer beantragte der Staatsanwalt dann zwei Jahre Haft für beide. Jedoch könne diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem plädierte er dafür, Walter W. und Gustavo F. zu je 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen. Beide Verteidiger zeigten sich mit dem Plädoyer einverstanden.

Nachdem sich Richterin Dr. Martin mit den zwei Schöffen zur Beratung zurückgezogen hatte, wurde das Urteil verkündet: jeweils zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.

Gustavo F. bekam drei Jahre Bewährungszeit und hat 300 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Für ihn sprach, dass er lediglich als „Makler“ tätig war. Er stellte den Kontakt zwischen Walter W. und Max G. her und organisierte die Treffen. Zudem war er bisher noch nicht straffällig geworden.

Sozialarbeit und Therapie

Anders als der Schwabacher. Dieser ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen schweren Raubes mit Freiheitsberaubung. Insgesamt saß er bereits sechs Jahre im Gefängnis. Seit zehn Jahren hatte er sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Auch wurde seine schwierige Lebenssituation berücksichtigt. Nachdem seine Frau 2011 gestorben war, musste er alleine sein Restaurant betreiben und für seine 15-jährige Tochter sorgen.

Er war mit der Situation überfordert, begann wieder zu trinken und wurde drogenabhängig.

Darüber hinaus gestand er bereits gegenüber der Kripo in vollem Umfang, nannte auch Ross und Reiter. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre, hinzu kommen 150 Stunden gemeinnützige Arbeit. Zudem muss er eine Entzugs-Therapie absolvieren, worum er sich bereits vor dem Strafprozess bemüht hatte.

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