Prozess in Schwabach

Maskenverweigerer will Bußgeld nicht bezahlen - und landet vor Gericht

18.6.2021, 06:32 Uhr
Es ging nicht darum, möglichst viel Geld einzutreiben. Aber kontrolliert wurden die Infektionsschutzmaßnahmen wie die Einhaltung der Maskenpflicht durchaus. Unser Bild stammt aus der Fußgängerzone in Fürth.  

© Hans-Joachim Winckler, NN Es ging nicht darum, möglichst viel Geld einzutreiben. Aber kontrolliert wurden die Infektionsschutzmaßnahmen wie die Einhaltung der Maskenpflicht durchaus. Unser Bild stammt aus der Fußgängerzone in Fürth.  

Ein Montag im Schwabacher Amtsgericht. Richterin Birgit Eckenberger hat gleich mal vier Verhandlungen angesetzt. Nichts Aufsehen erregendes. Aber doch ein bisschen monothematisch. Dreimal nämlich geht es um Männer und Frauen, die im Volksmund "Maskenverweigerer" genannt werden.

Die üblichen Gründe gegen FFP2

Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen keine Lust hatten, über Mund und Nase diese unbequemen FFP2-Masken zu stülpen, um mitzuhelfen die Corona-Pandemie einzudämmen. Manche tun das nicht, weil sie Corona grundsätzlich für "Fake" halten, für eine Verschwörung der Eliten gegen das normale Volk. Warum sich die angeblichen Eliten das Volk zum Feind machen sollen, wo sie doch in ein paar Monaten, spätestens in ein paar Jahren wieder gewählt werden wollen? Achselzucken.

Andere sind überzeugt, dass der Stoff mehr schadet als nützt. Da können seriöse Wissenschaftler noch so viele Studien vorlegen, die das Gegenteil beweisen.

Und wieder andere wollen sich schlicht und einfach nicht vorschreiben lassen, wie die in der Öffentlichkeit herumlaufen. Eine Maske, sagen sie, ist eine elementare Beschneidung ihrer Grundrechte. Vom Grundrecht der Mitmenschen, die sich nicht mit Corona infizieren wollen, die keine (schwere) Form einer Covid-Erkrankung haben wollen, ist in diesem Zusammenhang immer nicht ganz so oft die Rede.

Die Maske war halt Pflicht. Punkt

Seit kurzem wird im Land über die Aufhebung der Maskenpflicht debattiert. Zumindest im Freien. Oder in der Schule. Eine sinnvolle Diskussion ob der immer niedrigeren Infektionszahlen. Schwabach zum Beispiel hielt vergleichsweise lange an seiner Maskenpflicht an den belebtesten Orten der Stadt fest. Inzwischen ist sie längst aufgehoben.

Doch im Winter 2020/2021, als in den Altenheimen und auf den Intensivstationen der Krankenhäuser die Alten gewissermaßen im Akkord an ihrer Covid-19-Erkrankung starben, als die Impfungen noch so rar waren wie echte Goldklumpen im Bergwerk, da gab es draußen nur drei Dinge, mit Hilfe derer man einigermaßen sicher sein konnte: Abstand, Hygiene - und die Maske.

Die Maske seinerzeit nicht tragen zu wollen, mag man im besten Falle als egozentrisch bezeichnen. Es ist mindestens fahrlässig für sich selbst, vor allem aber für seine Mitmenschen. Große Zeitungen und große Magazine haben geschrieben, dass es Corona-Skeptikern und Maskenverweigern vor allem an einem mangele: an Empathie mit den anderen acht Milliarden Menschen auf diesem Planeten.

Keine Straftat

Das kann man so sehen, muss man aber nicht. Festzuhalten gilt in jedem Fall: Die Maske nicht aufzusetzen, ist keine Straftat. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, eine lässliche Sünde gewissermaßen. Ein Sünde aber, die einem teuer zu stehen kommt. Denn die Tarife, die der Gesetzgeber im Zuge der Corona-Pandemie aufruft, sind durchaus happig: einmal ohne Maske bei einer angemeldeten und genehmigten Demo: 250 Euro bitteschön, im Fall einer Fahrlässigkeit war es auch mal "nur" die Hälfte.

Wer das Bußgeld an das zuständige Ordnungsamt überweist, der lässt binnen Stunden Gras über die Sache wachsen. Doch was ist mit den Betroffenen, die sich ungerecht behandelt fühlen? Die meinen, die Infektionsschutzverordnung gilt nur für andere, aber nicht für sie selbst? Die können, so ist das in einem Rechtsstaat, gegen Bußgeld Einspruch einlegen. Und dann landet der Fall vor Gericht. Auf dem Schreibtisch von Birgit Eckenberger zum Beispiel.

Den ersten Termin an diesem Montagmorgen hat die Richterin schon mal abgeblasen. Kurzfristig hat der Mann, der nicht zahlen wollte, einen Anwalt eingeschaltet. Der muss natürlich jetzt erst einmal Akteneinsicht bekommen. Verhandlung verschoben.

Neuer Anlauf

"Wir sehen uns dann in knapp drei Stunden wieder", sagt Eckenberger und setzt ein etwas säuerliches Lächeln auf. Denn Fall zwei, wieder ein Mann, wird wohl auch nicht vor Gericht erscheinen, vermutet die Richterin.

Sie hat von ihm umfangreiche Schriftstücke erhalten, die vor allem einen Schluss zulassen: Es handelt sich um jemanden aus dem Dunstkreis der Reichsbürgerbewegung. Für Reichsbürger ist Deutschland kein Staat, sondern maximal eine GmbH. Dass Polizisten Teil der Exekutive und die Gerichte die Judikative sind, stellen sie in Abrede.

Birgit Eckenberger spricht nicht nur Recht. Sie behält auch recht. Der Mann aus dem Reichsbürger-Dunstkreis erscheint nicht. Das ist irgendwie paradox. Wohl über Stunden hat er seine Vorhalte gegen die Masken, gegen das vermeintliche Unrecht, ach, gegen den ganzen Staat zusammengeschrieben. Er verlangte dieses und jenes. Aber als es darauf ankommt, glänzt der Mann durch Abwesenheit.

Die Stadt ist wieder an der Reihe

Eckenberger kann gar nicht anders, als seinen Einspruch abzulehnen. Die 250 Euro muss er jetzt zahlen. Und die Gerichtskosten, die er verursacht hat, natürlich auch noch. Theoretisch zumindest.

Jetzt kommt Hans-Jürgen Hähnlein ins Spiel. Hähnlein ist Rechtsdirektor bei der Stadt Schwabach, und an diesem Montag pendelt er praktisch pausenlos zwischen seinem Büro und Saal 120 des Amtsgerichts hin und her. Er müsste zu einer solchen Verhandlung nicht kommen. Er tut es aber, weil er einer Auszubildenden halt mal den Alltag eines Rechtsdirektors zeigen will. Wenn der Alltag, so wie am Montag, vor allem aus Spaziergängen besteht...

Mit der Ablehnung des Einspruchs ist jedenfalls die Stadt Schwabach wieder am Zug. Sie muss jetzt versuchen, das Geld für die Ordnungswidrigkeit einzutreiben. Bei Reichsbürgern ist das aber so eine Sache. Warum sollte jemand, der den Staat nicht anerkennt, eine Geldstrafe an diesen Staat - und eine Stadt wie Schwabach ist ja Teil des großen Ganzen - zahlen?

Die Strafe absitzen?

Hähnlein sagt, dass man Fristen setzen und Mahnungen schreiben wird. Im vorletzten Schritt - und da sind dann wieder die Gerichte mit im Boot - wird der Gerichtsvollzieher losgeschickt. Und wenn der keinen Erfolg hat? "Dann drohen wir mit Erzwingungshaft", erklärt Hähnlein den äußersten Fall. Es ist tatsächlich so: Man kann die Geldstrafe auch absitzen. Ein paar Tage von vergitterten Fenstern grob gesiebte statt eine Stunde von der Maske fein gesiebte Luft atmen.

Hähnlein sagt aber auch, dass so etwas wirklich ein sehr, sehr seltener Fall ist. "Grob gesagt überweisen mindestens 90 Prozent der Betroffenen das Geld anstandslos."

Hähnlein betont, dass es sowohl dem Ordnungsamt als auch der Polizei in der Hochphase der zweiten und dritten Corona-Welle nie darum gegangen ist, möglichst viel Geld einzutreiben. Geahndet würden in der Regel nur die schweren Verstöße, bei der jemand auch nach mehrfachen Hinweisen und Aufforderungen stur bleibe.

Der letzte Versuch

Zurück im Saal 120 des Amtsgerichts. Birgit Eckenberger hat den Tag noch nicht völlig abgeschrieben. Am frühen Nachmittag soll der Einspruch einer Frau gegen die 250-Euro-Forderung verhandelt werden. "Da bin ich optimistisch, dass sie kommt", sagt die Richterin. Schließlich habe sich die Frau einen Anwalt genommen. Das koste ja Mühe und Zeit und Geld, "also gehe ich davon aus, dass wir heute doch noch eine Verhandlung haben."


Maskenpflicht in Schwabachs Innenstadt fällt


Doch der Montag endet so, wie er begonnen hat. Hans-Jürgen Hähnlein ist mit seinem Azubi wieder da, die Richterin selbstverständlich. Und ein Polizist, der den Fall aufgenommen hat bei einer dieser als "Meditationen" beschriebenen Demonstrationen auf dem Schwabacher Königsplatz, bei denen es hin und wieder aber auch ganz schön laut zugegangen ist.

"Ist aber noch harmlos", sagt der Polizist. "Von meinen Kolleginnen und Kollegen in Nürnberg höre ich da ganz andere Sachen."

Verhandeln im Akkord

Auch Birgit Eckenberger zieht den Vergleich zur Metropole, allerdings aus Gerichtssicht. In Nürnberg sind die Juristen eingedeckt mit solchen Dingen. Bei größeren Veranstaltungen der Querdenker-Szene habe es an einem Abend zum Teil mehrere hundert Anzeigen gegeben. "Das muss jetzt mühsam aufgearbeitet werden."

Demgegenüber ist das Amtsgericht in Schwabach eine Nummer kleiner und in vielen Dingen besser dran. "Bei uns ploppen solche Fälle nur vereinzelt auf", so Eckenberger.

Die Richterin hat Zeit, das zu erzählen. Denn der Rechtsanwalt und seine Mandantin, die Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, glänzen durch Abwesenheit. "Verstehe ich jetzt nicht", sagt Eckenberger und verwirft den Einspruch. Jetzt kann Hans-Jürgen Hähnlein schauen, wie er an das Geld kommt. Zunächst muss er mit seinem Azubi aber erst mal wieder zurück ins Büro laufen.

Die Fälle seit März 2020

Die Stadt Schwabach hat im Zuge des Infektionsschutzgesetzes zwischen Mitte März 2020 und Mitte Mai 2021 310 Bußgeldbescheide erlassen. Unter anderem ging es dabei 36 Mal um Verstöße gegen die Maskenpflicht, 71 Mal wurde die phasenweise geltende Ausgangssperre missachtet. 88 Mal wurde gerade im Frühjahr 2020 zur Kasse gebeten, weil Bürger "ohne triftigen Grund" die Wohnung oder das Haus verlassen hatten. 68 mal wurde gegen Kontaktbeschränkungen verstoßen. Fünfmal gab es Verstöße gegen die angeordnete Schließung von Läden und Gaststätten sowie gegen geltende Einreisebestimmungen.

Es müssen aber noch mehrere hundert Verfahren abgearbeitet werden. In der Regel wird jedes dritte eingestellt. Gegen 48 Bußgeldbescheide haben die Betroffenen Einspruch eingelegt. Das wird dann ein Fall für die Gerichte.

Beim Landratsamt Roth sind zum Thema Corona-Ordnungswidrigkeiten 604 Anzeigen eingegangen. Fast immer war die Polizei federführend. Meist ging es um um Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen (283), um das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund (113) und um Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre (101). Wegen Feiern in der Öffentlichkeit wurden 66 Personen zur Kasse gebeten, wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht nur 21. Weitere sehr seltene Verstöße: gegen das Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeheimen (2), gegen Quarantäne-Auflagen (5), gegen das Beherbergungsverbot (1) und gegen das Verbot von Lehrgängen (3). Dreimal monierten die Aufpasser ein fehlendes Hygienekonzept und dreimal stießen sie in (eigentlich geschlossenen) Kneipen und Restaurants auf illegale Veranstaltungen.

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