Mit dem BGJ ins Berufsleben

16.7.2008, 00:00 Uhr

Berufsanfänger der Berufsfelder Holztechnik (Schreiner), Bautechnik (Zimmerer), Agrarwirtschaft (Landwirt, Tierwirt), und Hauswirtschaft beginnen ihre Berufsausbildung mit einem Berufsgrundschuljahr (BGJ), in dem berufsnah grundlegende, theoretische und praktische Ausbildungsinhalte auch in EDV und CNC-Technik vermittelt werden. Das erfolgreich abgeschlossene BGJ wird als erstes Jahr der Berufsausbildung angerechnet.

Auszubildende, die ein Berufsgrundschuljahr mit Erfolg abgeschlossen haben, bleiben mit Ausbildungsvertrag berufsschulpflichtig, ohne Ausbildungsvertrag ist man vom weiteren Besuch der Berufsschule befreit. Der Einstieg in ein Berufsgrundschuljahr ist auch ohne Ausbildungsplatzzusage möglich.

Die Suche nach einem Ausbildungsplatz ist vor allem mit guten Leistungen erfolgversprechender. Die Berufsschule kann jedoch keine Ausbildungsplätze vermitteln, dafür ist die Arbeitsagentur zuständig. Auch Kreishandwerkerschaft oder Innungen sind gerne behilflich.

Jungen und Mädchen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können sich auch für den Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) anmelden. Hier bietet die Berufsschule Roth drei verschiedene Möglichkeiten an. Für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis führt die Berufsschule ein BVJ mit den Schwerpunkten Verkauf - Gestaltung - Ernährung, ein BVJ mit den Schwerpunkten Elektro- und Metalltechnik und ein BVJ mit den Schwerpunkten Bau/Farbe. Mit dem bestandenen BVJ ist die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern danach kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.

Lehrstelle gefunden

Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Mehrzahl dieser Jugendlichen zum Ende des Schuljahres einen Ausbildungsplatz gefunden haben. Dies verdanken sie nicht zuletzt der Tatsache, dass der praxisbezogene Unterricht oft zu besseren schulischen Leistungen führt.

Für genauere Informationen steht der Beratungslehrer der Berufsschule Roth, Norbert Rückel, zur Verfügung. Anmeldungen zum Besuch aller BGJ- und BVJ-Klassen und für die Berufsfachschule für Informatik werden montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr im Sekretariat der Staatlichen Berufsschule Roth, Brentwoodstraße 41, entgegengenommen.

Die Anmeldung soll durch einen Erziehungsberechtigten persönlich erfolgen. Das Februarzeugnis ist bei der Anmeldung mitzubringen. Außerdem ist ein Lichtbild des Schülers notwendig. Der anzumeldende Schüler muss nicht dabei sein. Bei einer Anmeldung durch den Schüler selbst muss dieser die schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten vorlegen.