Mord oder Erlösung? 60-Jähriger soll kranke Frau erstickt haben

13.3.2020, 15:45 Uhr
Mord oder Erlösung? 60-Jähriger soll kranke Frau erstickt haben

© Daniel Karmann/dpa

H.s Anwälte Dr. Klaus Uhl und Christian Veit sehen den Fall aber anders, ganz anders. Das Tötungsdelikt als solches steht zwar nicht in Frage. Sie gehen aber eher von einer "Tötung auf Verlangen" aus. Es könnte also ein Justizkrimi werden, der am Freitag, den 13., vor dem Landgericht Nürnberg begonnen hat. An zwölf weiteren Sitzungsterminen soll bis zum 13. Mai die Wahrheit herausgefunden werden.

Am ersten Verhandlungstag gab es im Gerichtssaal im Prinzip nur das zu hören, was die Staatsanwaltschaft Josef H. nach umfangreicher Ermittlungsarbeit vorhält: Er soll am frühen Morgen des 7. Januar 2019 seine neben ihm schlafende Frau mit dem Kopfkissen erstickt haben. Im Laufe des Tages, so steht es in der Anklageschrift, habe H. dann mehrere Brandsätze aus abgeschnittenen PET-Flaschen, Spiritus und Kerzen hergestellt und in der Wohnung verteilt. In den frühen Morgenstunden des 8. Januar, seine Frau lag da schon seit einem Tag tot im Ehebett, soll der Schwabacher schließlich unter Medikamenteneinfluss die Kerzen angezündet haben. Mindestens ein Brandsatz zündete und setzte die Wohnung in der Südlichen Ringstraße und wenig später auch den Leichnam von Hilde H. (Name geändert) in Brand.

Nachbarn bemerkten das Feuer, die Schwabacher Feuerwehr rückte an, löschte den Brand – und rettete Josef H., der sich mit einer schweren Rauchgasvergiftung auf den Balkon der Dachgeschosswohnung geflüchtet hatte.

Keine Rußpartikel in der Lunge

Dass Hilde H. nicht eines natürlichen Todes oder eines Unfalltodes gestorben sein könnte, fiel erst im Laufe der nächsten Tage auf. Einmal dadurch, weil sich Josef H. bei ersten Vernehmungen noch in der Klinik selbst belastete. Und zweitens, weil bei der Oduktion festgestellt wurde, dass die Frau schon tot war, ehe das Feuer wütete. In ihrer Lunge fanden sich nämlich keine Rußpartikel.

Die Frage ist jetzt: Warum brachte H. seine Frau um? Auch die Staatsanwaltschaft räumt ja ein, dass Hilde H. krank war. Wie krank, das wurde ebenfalls bei der Obduktion der Leiche deutlich. Der Körper sei schon schwer vom Krebs gezeichnet gewesen. Der Sachverständige der Erlanger Rechtsmedizin stellte darüber hinaus eine chronische Lungenerkrankung und Herzkrankheiten fest. "Schwerstkrank, sterbenskrank" sei die Frau gewesen, sagte H.s Pflichtverteidiger Klaus Uhl in einer Verhandlungspause.

Durchaus verteidigungsfähig

Diese Verhandlungspause war nötig gewesen, weil Klaus Uhl und Christian Veit eine Aussetzung des Verfahrens beantragt hatten, über das die Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Markus Bader erst einmal beraten musste. Hintergrund: H., der seit über einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, kann nach einer Augenoperation noch nicht wieder gut genug sehen, um sich während der Verhandlung Notizen zu machen oder um Akten – inzwischen umfassen die Ordner mehr als 2000 Seiten – sorgfältig zu studieren. "Es herrscht deshalb keine Waffengleichheit, der Angeklagte ist nicht verteidigungsfähig", argumentierte Anwalt Veit.

Staatsanwaltschaft und Gericht sahen das anders. Josef H. sei schon alleine deshalb verteidigungsfähig, weil er zwei kompetente Anwälte an seiner Seite habe, so Richter Bader.

Am ersten Verhandlungstag wurden mehrere Sachverständige in den Zeugenstand gerufen. Doch auch der Angeklagte will sich, so kündigten es seine Anwälte an, an einem der nächsten Verhandlungstage zu Tat und Hintergründen äußern. Das Verfahren wird am 20. März fortgesetzt.


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