Reichsbürger schüchterte Gerichtsvollzieher ein

20.3.2017, 05:58 Uhr

Steuerschulden für zwei Fahrzeuge wollte der Beamte vom Hauptzollamt Regensburg in Schwanstetten eintreiben. Er habe Franz M. seinen Dienstausweis gezeigt, den Pfändungsbescheid vorgelegt und sein Anliegen vorgetragen, erinnerte sich der Vollstreckungsbeamte. Der 49-Jährige habe ihm aber sinngemäß erklärt, dass er das nicht bezahlen müsse. M. habe eine Reichsbürgerdiskussion begonnen und sei dann doch von der Diele ein Stockwerk nach oben gegangen, um angeblich Geld zu holen. Als er zurückkam, habe M. zwei 50-Euro-Scheine in der Hand gehabt und sein Handy.

Dass der 49-Jährige jetzt mit Gesinnungsgenossen telefoniert und "Verstärkung holen will", vermutete der Zeuge aus der Domstadt. Und als Franz M. zu verstehen gab, dass er den Dienstausweis des Beamten fotografieren wolle und versuchte, dessen Aktenmappe zu öffnen, da "habe ich es mit der Angst zu tun bekommen und nach einem Fluchtweg gesucht".

Den fand der Mann allerdings nicht, weshalb er das Haus wieder durch die Türe verlassen wollte, durch die er auch hereingekommen war. Da hatte sich allerdings Franz M. aufgebaut. "Ich musste die Türe aufstemmen und habe mich mit Mühe und Not hinaus gequetscht", berichtete der Vollziehungsbeamte dem Gericht: "Das war nicht lustig, das war bedrohlich."

Anwalt Ernst-Anton Eder versuchte wohl den Eindruck zu vermitteln, dass sein Mandant nicht zu den Hardcore-Reichsbürgern gehöre und auch einen Personalausweis und Führerschein besitze. Zudem sei M. seit acht Jahren Mitglied der Linkspartei. Nachdem der 49-Jährige behauptet hatte, dass er Fremde nie in sein Haus lasse, machte der Pflichtverteidiger auch darauf aufmerksam, dass der Eingang zum Haus seines Mandanten videoüberwacht sei. Es sei ungewöhnlich, dass man einen Gerichtsvollzieher nicht aus dem Haus rauslasse, meinte Eder: Dass man ihn nicht reinlasse, könne er eher verstehen.

Richterin Birgit Eckenberger wollte sich vor allem auf keine politische Diskussion einlassen. "Ihre Gesinnung ist ihre Privatsache", sagte sie, und die sei nicht Gegenstand der Verhandlung. Die Richterin wusste freilich, dass bisher jede Vollstreckung auch der örtlichen Gerichtsvollzieherin "problematisch war".

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah es aufgrund der glaubwürdigen Aussage des Vollstreckungsbeamten als erwiesen an, dass sich der Vorfall wie angeklagt zugetragen hatte. Er beantragte, eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro zu verhängen Verhältnismäßig wenig, doch der Angeklagte hat sich bislang nichts zu Schulden kommen lassen, es gibt keine Einträge im Bundeszentralregister. Die Richterin reduzierte geringfügig, sodass Franz M. gemäß seiner Einkommensverhältnisse 80 Tagessätze zu 20 Euro, also 1600 Euro, bezahlen muss.

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