Schwabacher Anwalt veruntreute 25.000 Euro

17.7.2019, 16:02 Uhr
Weil er Mandantengelder unterschlagen hat, muss ein Schwabacher Rechtsanwalt für ein Jahr ins Gefängnis.

© Thomas Correll Weil er Mandantengelder unterschlagen hat, muss ein Schwabacher Rechtsanwalt für ein Jahr ins Gefängnis.

Weil er Geld, das er für Mandanten erhalten hatte, monatelang nicht an seine Auftraggeber weitergab, ist ein Schwabacher Rechtsanwalt vom Amtsgericht per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Gegen den Advokaten war außerdem noch ein Berufsverfahren wegen Parteiverrats vor dem Landgericht Nürnberg anhängig. Dies ist von der zuständigen Richterin zwischenzeitlich eingestellt worden.

Der Strafbefehl gegen den Rechtsanwalt ist mittlerweile rechtskräftig, wie das Schwabacher Amtsgericht auf Tagblatt-Nachfrage weiter wissen ließ. Drei Mandanten des Rechtsanwalts standen insgesamt eine Summe von gut 25.000 Euro zu. Das Geld behielt der Anwalt jedoch über Monate hinweg auf seinem Privatkonto, so dass die Geschädigten zum Teil auch anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen mussten, um an die Beträge zu kommen.

Bewährung und Geldauflage

Das Schwabacher Amtsgericht sah den Tatbestand der Untreue verwirklicht. Mit der verhängten Freiheitsstrafe ist eine Bewährungszeit von drei Jahren verbunden, ebenso eine Geldauflage in Höhe von 7500 Euro, die der Anwalt nun zu entrichten hat. Ebenfalls vom Amtsgericht Schwabach war der Rechtsanwalt vor geraumer Zeit wegen Parteiverrats in zehn Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung zum Landgericht eingelegt.

Dort wurde nun, wie ein Justizsprecher ebenfalls auf Anfrage unserer Zeitung wissen ließ, das Verfahren nach Paragraf 154 Strafgesetzbuch eingestellt. Das Landgericht hatte große rechtliche Schwierigkeiten gesehen, der Ausgang einer Berufungsverhandlung sei völlig offen gewesen. Aus prozessökonomischen Gründen entschloss sich die zuständige Richterin schließlich, das Verfahren einzustellen, so der Sprecher des Landgerichts, Friedrich Weitner, gegenüber unserer Zeitung.

Diszplinarische Maßnahmen?

Hauptgeschäftsführerin Katja Popp von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg ließ auf Anfrage des Schwabacher Tagblatts allgemein wissen, dass die Kammer als Aufsichtsbehörde über die in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu prüfen habe, ob beispielsweise nach einer Verurteilung des Rechtsanwalts weitere disziplinarrechtliche Maßnahmen seitens der Kammer angezeigt seien.

Konkret zur Verurteilung des Schwabacher Rechtsanwalts und eines eventuellen Fortgangs durch die Anwaltskammer wollte sich Popp naturgemäß nicht äußern. Ganz allgemein sei es jedoch so, dass eine Verurteilung wegen einer Straftat, die unmittelbar mit dem Beruf eines Rechtsanwalts zu tun habe, schwerer wiege als etwa die gerichtliche Ahndung wegen einer Beleidigung eines Nachbarn und dies möglicherweise noch in alkoholisiertem Zustand, verdeutlichte die Hauptgeschäftsführerin.