Schwabacher Polizistin steht erneut vor Gericht

24.4.2018, 05:58 Uhr

Ein geistig behindertes Mädchen soll in der Behinderteneinrichtung Auhof/Hilpoltstein vergewaltigt worden sein, eine Schülerin (16) wurde in der Berufsschule von einem gleichaltrigen Mitschüler zum Oralsex gezwungen und ein Opa missbrauchte angeblich seine zwölfjährige Enkelin – um mit den Folgen einer Gewalttat fertigzuwerden, geht es den meisten Opfern vor allem um eines: Der Staat soll sich ihrer annehmen. Die Richter und Staatsanwälte sollen ihre Geschichte hören, die sie im Familien- und Freundeskreis vielleicht nicht mehr erzählen wollen, weil es endlich enden soll mit dem Gejammer.

Die Beamtin hat die Bearbeitung von Sexualstraftaten verhindert. Zwischen 2012 und 2016 arbeitete sie nicht oder nur unzureichend; sie gab DNA-Spuren nicht zur Auswertung weiter, vernahm in einigen Fällen keine Zeugen und leitete Akten nicht an die Staatsanwaltschaft weiter – Strafvereitelung im Amt, heißt dies im Strafgesetzbuch.
Das Amtsgericht Schwabach hatte die Beamtin, die schon länger nicht mehr im Dienst ist, zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, die Berufungsinstanz erhöhte nun auf 18 Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Schwerer wiegen dürften die disziplinarrechtlichen Folgen, denn ab einem Jahr Freiheitsstrafe ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zwingend vorgeschrieben. Das Urteil des Landgerichts geht von vier Fällen der Strafvereitelung im Amt aus und vier Versuchen.

Rechtskräftig wurde das Schwabacher Urteil damals nicht, weil die Anklagebehörde Berufung eingelegt hatte. Sexualstraftaten würden häufig in Serie begangen, argumentierte die Staatsanwältin. Zu Ende gedacht heißt dies: Werden die Ermittlungen verschleppt, kann das heißen, dass einem Täter Zeit bleibt, erneut zuzuschlagen – in einem Fall soll genau dies passiert sein. Der Täter versuchte, erst in Schwabach eine Frau zu vergewaltigen und schlug ein halbes Jahr später in Forchheim wieder zu. Mittlerweile sitzt er in Haft.

Beim Prozess in Schwabach ging das Gericht von einer psychischen Erkrankung der Angeklagten aus. Das Landgericht hörte zum Gesundheitszustand der Frau einen Psychiater unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Erinnerungslücken machte einer der ehemaligen Vorgesetzten der Frau bei seiner Aussage bezüglich seiner Kontrollfunktion vor Gericht geltend. Er habe sich auf den Ruhestand vorbereitet. Ein weiterer Vorgesetzter, der ebenfalls als Zeuge geladen war, wollte vor dem Landgericht keine Angaben machen. Gegen ihn wird nach seiner Aussage beim Amtsgericht wegen uneidlicher Falschaussage ermittelt.