Zwangsversteigerung: Erstes Gebot für die DJK

6.7.2019, 06:00 Uhr
Zwangsversteigerung: Erstes Gebot für die DJK

© Foto: Günther Wilhelm

Die DJK ist hoch verschuldet. Als Hauptgrund gilt, dass man sich 1996 mit dem Hallenneubau übernommen hat. Deshalb hat sie im vergangenen Jahr Insolvenzantrag gestellt. In einem Schutzschirmverfahren versucht sie die Sanierung in Eigenverwaltung. Parallel dazu hat die Sparkasse Mittelfranken-Süd als größter Gläubiger die Zwangsvollstreckung beantragt.

Wert von 1,6 Millionen Euro

Acht Minuten braucht die Sitzungsleiterin, um die Formalien zu verlesen. Es geht nicht um das Grundstück selbst. Das nämlich gehört der Filialkirchenstiftung St. Peter und Paul. Der DJK dagegen gehören die Gebäude (Sportheim und Halle) sowie für noch 39 Jahre bis 2058 ein Erbbaurecht für die Nutzung des Areals. Unter den Hammer kommen also Gebäude plus Erbbaurecht.

Ein Gutachter hat den Verkehrswert mit 1,6 Millionen Euro veranschlagt. Diese Summe steht im Raum, als Anja Veltjens die "Bieterstunde" ausruft, die allerdings keine 60, sondern nur 30 Minuten dauert. Dann beginnt das schweigende Warten.

"Wir wollen nur unser Geld"

Vor der Tür ist Robert Wild vom "Fachreferat Abwicklung" der Sparkasse zu einem Gespräch bereit. Summen nennt er keine, sagt aber deutlich: "Wir wollen nur unser Geld zurück, das ist ja das Geld unserer Anleger." Das aber sei nicht absehbar, daher die Zwangsvollstreckung. Aber: "Ich rechne nicht mit einem Gebot", sagt er offen. "Zumindest nicht mit einem zuschlagsfähigen".

Der Grund: Ein Investor könnte mit dem Grundstück keineswegs machen, was er will. Von der Stadt festgelegt ist eine Sportnutzung, eine Wohnbebauung zum Beispiel ist damit trotz der guten Lage ausgeschlossen. Die wirtschaftliche Nutzung ist also beschränkt, die 1,6 Millionen erscheinen damit sehr hoch.

Gesetzlich vorgeschrieben sind bei einem ersten Vollstreckungstermin mindestens 50 Prozent des Verkehrswerts, das wären 800 000 Euro.

Pünktlich im 11.09 Uhr wird Wild überrascht und bestätigt zugleich: Die Rechtspflegerin schließt die Bieterstunde. Ein schriftliches Gebot liegt vor, erklärt sie, aber es ist viel zu niedrig: 200 000 Euro. "Letzte Möglichkeit", sagt sie und schaut fragend in den Raum. Niemand meldet sich. Es bleibt also bei diesem einzigen Gebot.

Den Zuschlag aber bekommt der potenzielle Investor, der sofort nach der Verkündigung den Saal verlässt, nicht. Grund: die 50-Prozent-Regel. Stattdessen kündigt Anja Veltjens einen weiteren Termin voraussichtlich im Oktober an.

Also alles wie gehabt? Nicht ganz. Denn dass das Gebot weit unter der Mindestgrenze blieb, liegt nicht etwa an Unkenntnis der Verfahrensregel, sondern dürfte Kalkül gewesen sein.

Keine Mindestgrenze mehr

Bei diesem zweiten Termin gibt es nun einen wichtigen Unterschied: "Hätte es kein Angebot gegeben, hätte wieder die gesetzliche Mindestgrenze gegolten. Da es aber ein Gebot gegeben hat, ist dieses Grenze nun gefallen", erklärt die Rechtspflegerin die Konsequenz. Das aber heißt nicht, dass es gar keine Grenze mehr gäbe.

Zu beachten ist vielmehr die sogenannte "Verschleuderungsgrenze". Deren Höhe ist zwar nicht gesetzlich festgeschrieben, liege aber bei rund 30 bis 35 Prozent, so Veltjens. Das wären also immerhin noch über 500 000 Euro.

Was aber geschieht, wenn es kein weiteres Angebot mehr gibt? Würden dann auch die 200 000 ausreichen? Anja Veltjens kann und will nichts vorwegnehmen und antwortet nur theoretisch: "Dann werden wir alle Beteiligten nochmal anhören. Wenn kein neues Angebot absehbar wäre, dann wäre auch ein Zuschlag in dieser Höhe denkbar", erklärt sie im Gespräch mit dem Tagblatt.

Tornau: "Eine gute halbe Stunde"

Und diese gefallene Mindestgrenze könnte eine neue Chance für die DJK sein. "Das war eine gute halbe Stunde", sagt DJK-Geschäftsführer Volker Tornau, der als Zuschauer die Sitzung verfolgt hat. Bei einem Verkauf hätte die DJK das Gelände verloren, dann hätte man mit dem Investor über eine neue Pacht verhandeln müssen. "Dann würden wir sofort Klinken putzen", sagt Tornau. Ausgang: ungewiss.

Nun aber: "Wir können den Sportbetrieb aufrecht erhalten, das macht uns Mut", betont Tornau. Und: Da es beim neuen Termin um deutlich niedrigere Summen als die "illusorischen 1,6 Millionen" geht, werde man folgende "ernsthafte Idee" prüfen: ein eigenes Gebot des Fördervereins der DJK.

Vergleich statt Vollstreckung?

Die eigentliche Wunschlösung aus Sicht der DJK aber ist noch eine andere: "Die Zeit bis Oktober wollen wir nutzen, um mit dem Insolvenzverfahren so weit wie möglich voranzukommen", kündigt Tornau an.

Ziel: ein außergerichtlicher Vergleich mit den beiden Hauptgläubigern. Der Sparkasse schulde man rund 500 000 Euro, dem Bayerischen Landessportverein BLSV etwa 120 000 Euro. Tornau: "Wir können das nicht zahlen, nur einen Teil von vielleicht 150 000 oder 200 000 Euro. Wir brauchen eine Schuldenreduktion, sonst geht es nicht."

Heißt: Sparkasse und BLSV müssten sich mit weit weniger zufrieden geben und auf Geld verzichten. "Ich weiß, dass das sehr schwierig ist", sagt Volker Tornau, "aber die Hoffnung stirbt zuletzt."

Für die Kirchenstiftung hat Kirchenpfleger Günther Gottfried das Verfahren beobachtet: "Da auch ein Käufer die Erbpacht weiterzahlen muss, betrifft es uns nicht direkt. Aber wir wollen natürlich, dass die DJK weiterbesteht."

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