Spitzel unterwanderten Islamistengruppe

8.12.2011, 12:18 Uhr
Spitzel unterwanderten Islamistengruppe

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Einer der Rädelsführer muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Andere Terrorhelfer waren zuvor mit milderen Strafen davongekommen. Juristisch scheint das seit April laufende GIMF-Verfahren somit abgeschlossen. Doch es bleiben Fragen offen: Denn während die teils offenbar von jugendlichem Übermut getriebenen Angeklagten Verhandlungstag um Verhandlungstag vor dem Richter saßen, wurden zwei der wichtigsten Drahtzieher gar nicht erst angeklagt: Der einstige Anführer der GIMF wurde als V-Mann des Verfassungsschutzes enttarnt – seine Propagandatätigkeit bleibt ungesühnt. Ein weiterer maßgeblicher Unterstützer der GIMF arbeitete in Wirklichkeit für ein privates US-Institut. Es unterstützte die Gruppe unter falscher Flagge, um Informationen über sie zu bekommen.


Der Anführer stand in Diensten des Verfassungsschutzes 

Zum einen geht es um Irfan P.: Der 22-Jährige war seit September 2007 Anführer der deutschen Sektion der GIMF. Dann warb ihn das Bundesamt für Verfassungsschutz als Vertrauensperson (V-Mann) an. Skandalös ist das nicht. Im Gegenteil, in der Propagandagruppe einen Spitzel zu haben, war für den Verfassungsschutz ein wichtiger Erfolg.

 Vor Gericht stellte sich allerdings die Frage, ob Irfan P. nicht mehr war als nur ein Spitzel. War er ein agent provocateur im Dienste des Staates? Sollten seine Mitstreiter von der GIMF also für Taten bestraft werden, zu denen sie ein V-Mann des Verfassungsschutzes angestiftet hatte? So sah es Mutlu Günal, der Anwalt eines Angeklagten. Dass Günal misstrauisch wurde, ist verständlich. Denn weder die Bundesanwaltschaft, noch der Verfassungsschutz hatten die Verteidiger über die Doppelrolle von Irfan P. informiert. Günal hatte davon per Zufall erfahren: In einem anderen seiner Verfahren war der V-Mann Irfan P. als Zeuge geladen.

 Als der Jurist die Spitzeltätigkeit am zweiten Verhandlungstag öffentlich machte, stand das Verfahren auf der Kippe. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beeilte sich mitzuteilen, dass Irfan P. erst ab 2009 als V-Mann gearbeitet habe. Die Taten, für die sich die Angeklagten verantworten sollten, waren aber vorher begangen worden. Zu dieser Zeit arbeitete GIMF-Anführer Irfan P. – so die Darstellung des Verfassungsschutzes – noch nicht als Spitzel. Der Vorwurf, er könne die Angeklagten im Auftrag des Staates zu den vor Gericht verhandelten Taten angestiftet haben, lief also ins Leere, befand das Gericht. 

„Ausgerechnet der Anführer wird verschont.“ 

Ein fader Beigeschmack blieb: Denn während seine Mitstreiter Rechenschaft ablegen mussten, wurde das Verfahren gegen Irfan P. eingestellt. Ausgerechnet den einstigen Anführer der GIMF ließ die Bundesanwaltschaft laufen. Ein Dankeschön, weil Irfan P. mit dem Verfassungsschutz kooperiert hatte? Rechtsanwalt Günal war sich dessen sicher: „Die Mitläufer müssen sich verantworten und ausgerechnet der Anführer wird verschont.“



 Informationsweitergabe gegen Haftverschonung – die Bundesanwaltschaft wies den Vorwurf, einen solchen Deal gemacht zu haben, zurück. Vielmehr sei Irfan P. bereits Anfang 2009 wegen eines bewaffneten Überfalls auf einen Handyladen zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt worden. Eine Jugendstrafe wegen der GIMF-Anführerschaft – so beteuerten die Bundesanwälte – wäre da kaum ins Gewicht gefallen. Den Vorwurf, eine kriminelle Vereinigung angeführt zu haben, fanden die Chefankläger im Vergleich zum Überfall auf einen Handy-Laden also plötzlich irrelevant - merkwürdig war das schon.

Auch private Schnüffler unterstützten die Islamisten 

Der nächste Eklat folgte prompt: Im September zeigte sich, dass die GIMF auch vom US-amerikanischen Institut SITE unterwandert war. Unter der Mail-Adresse „tavhit201@yahoo.de“ gaben Mitarbeiter des Instituts, das dschihadistische Internetseiten auswertet, sich als Unterstützer der GIMF aus. Mal nannten sie sich Ahmet K., dann Ibn al Hanafi. Sie recherchierten unter falscher Flagge.

 Besonders regen E-Mail-Austausch pflegte SITE mit dem Angeklagten Emin T.. Dessen E-Mail-Verkehr überwachte das Bundeskriminalamt (BKA). In einem Vermerk der Ermittler heißt es: „T. holte sich immer wieder Tipps für die Gestaltung seiner Foren und für den Schutz seiner Foren vor dem Zugriff der 'Regierung'“. Die Nutzer von „tavhit201@yahoo.de“ versorgten die GIMF auch mit Speicherplatz und Software für eine Internetseite. Eine BKA-Ermittlerin schrieb: „Festzuhalten bleibt, dass die Unterstützung des Ahmet K. (...) die Aktivitäten der GIMF erst ermöglicht haben.“

 Die Propaganda der GIMF wurde also nicht nur von einem V-Mann des Verfassungsschutzes, sondern auch von einer US-Firma unterstützt. Doch selbst das war noch nicht alles: Das US-Justizministerium informierte im Juni dieses Jahres die deutsche Justiz darüber, dass auch deutsche Geheimdienstler von den SITE-Aktivitäten wussten.

US-Institut spitzelte „mit Kenntnis des deutschen BND“ 

In dem Brief heißt es, die US-amerikanische Bundespolizei FBI habe im Sommer 2010 mit SITE-Mitbegründer Joshua Devon gesprochen. Er habe bestätigt, unter falschem Namen mit den deutschen GIMF-Aktivisten gechattet und einen Server bereitgestellt zu haben. Der E-Mail-Verkehr sei, so berichtete Devon dem FBI weiter, Ende 2007 und Anfang 2008 „mit Kenntnis des deutschen BND“ erfolgt. Im Klartext: SITE half der GIMF, Propaganda zu verbreiten – und der BND wusste davon.

 Das BKA tappte dagegen im Dunkeln. Die Beamten versuchten zu ermitteln, wer hinter „tavhit201@yahoo.de“ steckte. Als sie Mitte dieses Jahres erfuhren, dass die Kollegen des BND längst Bescheid wussten, ihr Wissen aber für sich behalten hatten, seien sie „stinksauer“ gewesen, heißt es in Justizkreisen. Kein Wunder. Denn um solche Kommunikationsdesaster zu vermeiden, hatte das Innenministerium 2004 das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ gegründet: Alle Behörden auf einem Grundstück, gemeinsame Sitzungen - das funktioniert nach Angaben von Mitarbeitern eigentlich gut. In diesem Fall war aber offenbar einiges schief gelaufen.

Verteidiger will alle Akten noch einmal prüfen 

In der Öffentlichkeit wurden die Merkwürdigkeiten des GIMF-Prozesses kaum wahrgenommen. Doch seit bekannt ist, dass nicht nur die US-Bundespolizei FBI, sondern auch der deutsche Geheimdienst BND über die Spitzeltätigkeiten Bescheid wussten, sprechen Verfahrensbeteiligte von einem Skandal. Der Verteidiger des am Dienstag zu dreieinhalb Jahren verurteilten Renee Marc S. überlegt nun, Revision einzulegen. Wer weiß – vielleicht entdeckt er noch weitere Spitzel.

 

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